Die Regierungskoalition plant Gesetzesänderungen, die es erleichtern sollen, die Qualität der Krankenhaushygiene zu verbessern und der Entwicklung von Antibiotikaresistenzen vorzubeugen.
Unsauberes Operationsbesteck nach der Reinigung, wie vor kurzem am Klinikum Fulda entdeckt, oder kontaminierte Infusionsflaschen, die im vergangenen Sommer zum Tod dreier Säuglinge am Uniklinikum Mainz geführt haben: Hygienemängel an deutschen Krankenhäusern sind seit einiger Zeit ein Dauerthema. Vonseiten der Ärzte wird dazu oft angemerkt, administrative Regelungen und fachliche Empfehlungen reichten aus, um Hygienemängel beseitigen und der Entwicklung von Antibiotikaresistenzen vorbeugen zu können. Sie würden aber nicht optimal genutzt, teilweise fehlten die Mittel.
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Der Bundesgesetzgeber möchte nun die bessere Umsetzung fördern, die Koalition hat ein Konzept für eine rechtliche Regelung erarbeitet. Weniger der Einzelfall als die Gesamtsituation ist Anlass zur Sorge. So schätzt das Nationale Referenzzentrum für Surveillance von Nosokomialen Infektionen (NRZ, Charité – Universitätsmedizin Berlin), dass sich jährlich bis zu 600 000 Patienten im Krankenhaus infizieren, 7 500 bis 15 000 von ihnen sterben als Folge davon. „Etwa jede dritte nosokomiale Infektion ist vermeidbar, darunter etwa 1 500 bis 4 500 Todesfälle“, erläutert Prof. Dr. med. Petra Gastmeier (NRZ).
Die Rate der nosokomialen Infektionen mit Methicillin-resistentem Staphylococcus aureus (MRSA) bleibt seit einigen Jahren stabil, bei anderen Erregern steigt die Infektionshäufigkeit. „Die Gefahr für den Neuerwerb einer Clostridium-difficile-assoziierten Diarrhö in der Klinik ist etwa doppelt so hoch wie für MRSA“, betont Gastmeier. Morbidität, Mortalität und Kosten der Therapie steigen. „Die Zahlen verdeutlichen eine ernsthafte, teilweise auch bedrohliche Lage“, sagt Ulrike Flach, stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion und gesundheitspolitische Sprecherin, dem Deutschen Ärzteblatt. Zwar sei die Umsetzung gesundheitspolitischer Maßnahmen Ländersache, der Bund aber wolle mit neuem, rechtlichem Rahmen die Länder motivieren, Krankenhaushygieneverordnungen mit dem Ziel wirksamerer Infektionskontrolle zu erlassen. Denn schließlich stünden die Länder bei der medizinischen Versorgung im Wettbewerb. Erst einige hätten solche Verordnungen.
Um den Weg dorthin zu erleichtern, soll das Infektionsschutzgesetz geändert werden. Die Bundesländer würden mit der Änderung ermächtigt, Regelungen für die Einhaltung der Infektionshygiene in allen relevanten Einrichtungen des Gesundheitswesens zu treffen, ohne in Krankenhausgesetzen eine Verordnungsermächtigung für diese Kompetenz erst schaffen zu müssen. Verstöße gegen Vorschriften sollen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können. Am Robert-Koch-Institut soll eine neu gebildete Kommission „Antimikrobielle Resistenzlage und Therapie“ (ART) Empfehlungen für Standards in Diagnostik und Therapie formulieren. Die Empfehlungen sollen ebenso wie die der bestehenden Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) ein größeres juristisches Gewicht haben als bisher: Die Einhaltung des Stands der medizinischen Wissenschaft und Technik, den KRINKO und ART definieren, soll verpflichtend werden.
Eine Änderung des Sozialgesetzbuchs V soll die Qualitätssicherung stärken: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll verpflichtet werden, etablierte Systeme zur Erfassung, Auswertung und Rückkopplung von Daten zu nosokomialen Infektionen (Krankenhaus-Infektions-Surveillance-System KISS) und zum Antibiotikaverbrauch (Antibiotika-Resistenz-Surveillance) in seinen Richtlinien zu berücksichtigen. Und der G-BA soll bestimmen, auf welche Indikatoren für gute Krankenhaushygiene und rationale Antibiotikatherapie die Kliniken in den Qualitätsberichten eingehen müssen. Im ambulanten Bereich sollen Honorarregelungen ein MRSA-Screening bei Risikopersonen und die Sanierung von Patienten erleichtern.
Entscheidend für eine hohe Versorgungsqualität sei, dass eine Klinik genügend Hygienefachpersonal vorhalte, kommentiert Dr. med. Klaus-Dieter Zastrow von der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (Vivantes-Klinikum Berlin). KRINKO-Mitglied Gastmeier regt an, nicht nur über eine Verrechtlichung alter Konzepte wie die juristische Aufwertung von Kommissionsempfehlungen nachzudenken, sondern auch über neue. So könnten nationale Ziele für die Ergebnisqualität formuliert und die Klinikmitarbeiter in Qualitätsmanagementkreisläufe mit engem Austausch über die Ergebnisse eingebunden werden.
Die Koalition plant, das Gesetz im Sommer zu verabschieden. Danach soll eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe beraten, wie sich auf Landesebene die Regelungen möglichst vereinheitlichen ließen.
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