Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg hat den Mindestmengenbeschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Versorgung von Früh- und Neugeborenen ausgesetzt. Das LSG gab damit den Klagen und den Anträgen einiger Krankenhäuser auf einstweilige Anordnung statt. Das Gericht bezweifelt in seiner Entscheidung vom 26. Januar die Planbarkeit der Versorgung von Früh- und Neugeborenen; zudem sieht es keinen ausreichend gesicherten Beleg dafür, dass die Qualität einer medizinischen Leistung in besonderem Maß von der Anzahl der erbrachten Leistungen abhängt. Die LSG-Entscheidung lässt eine entsprechende Urteilstendenz in der Hauptsache vermuten.
Für die Behandlung von Frühgeborenen sind die Mindestmengen wieder außer Kraft gesetzt. Foto: vario images
Der G-BA hatte im Juni 2010 die Qualitätsanforderungen bei der Versorgung von Früh- und Neugeborenen erhöht und die verbindliche Zahl von vorher 14 auf 30 behandelte Früh- und Neugeborene pro Jahr als Voraussetzung dafür festgelegt, dass ein Krankenhaus auch weiterhin die sehr betreuungsintensiven „Frühchen“ mit einem Geburtsgewicht von unter 1 250 Gramm versorgen darf.
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Der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Dr. jur. Rainer Hess, sieht mit dem Gerichtsbeschluss Mindestmengenregelungen als Maßnahme der Qualitätssicherung insgesamt infrage gestellt. „Insbesondere der vom LSG geforderte evidenzbasierte Beleg eines Schwellenwerts als Grundlage der Einführung einer Mindestbehandlungsfallzahl ist für keinen der bisher gefassten Beschlüsse erbringbar.“ Der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Georg Baum, sieht sich in seiner Ablehnung des G-BA-Beschlusses bestätigt. „Dies ist ein weiteres Beispiel dafür, dass der G-BA mit seinen Entscheidungen zulasten der Kliniken weit über seine Kompetenzen hinausgeht.“
Die Bundesärztekammer (BÄK) hatte in der Vergangenheit mehrfach darauf hingewiesen, dass die willkürliche Festlegung einer Mindestmenge nicht als Instrument zur Erhöhung der Qualität in diesem Versorgungsbereich tauge. „Das Gericht hat recht mit dieser mutigen Entscheidung. Es gibt keine hinreichende Evidenz für konkrete, noch dazu derart hohe Fallzahlgrenzwerte“, betonte der Vorsitzende der BÄK-Qualitätssicherungsgremien, Dr. med. Günther Jonitz. TG
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