BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage III – Übersicht der Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse Reboxetin
PP 10, Ausgabe Februar 2011, Seite 98


Vom 16. September 2010
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 16. September 2010 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/
22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 21. Oktober 2010 (BAnz. S. 3925), wie folgt zu ändern:
I.
Die Anlage III wird um eine Nummer 51 ergänzt:
II.
Die Änderung tritt mit dem 1. des übernächsten Quartals nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.*
Die tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Berlin, den 16. September 2010
Gemeinsamer Bundesausschuss gemäß § 91 SGB V
Der Vorsitzende Hess
*Redaktionelle Anmerkung der KBV: Der Beschluss tritt am 1. April 2011 in Kraft.
51. Reboxetin
Verordnungsausschluss verschreibungspflichtiger Arzneimittel nach dieser Richtlinie. [3]
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