BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Beschluss der Arbeitsgemeinschaft Ärzte/Ersatzkassen anstelle der 257. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) vom 22. Dezember 2010 zur Aufhebung der Beschlüsse der Nrn. 918, 921 und 927 der E-GO (Beschluss-Nr. 932)
PP 10, Ausgabe Februar 2011, Seite 99
Mitteilungen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben sich zur Aufhebung der Beschlüsse der Nrn. 918, 921 und 927 der Arbeitsgemeinschaft Ärzte/Ersatzkassen sowie der Beschlüsse der Nrn. 101, 104 und 111 der Partner des Bundesmantelvertrages zum 1. April 2011 verständigt.
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Nach Änderung des Arzneimittelneuordnungsgesetztes (AMNOG), welches nach Artikel 1 Nr. 10 eine Aufhebung des § 73d SGB V zum 1. Januar 2011 vorsieht, werden die Gebührenordnungspositionen 40865 bis 40868 des Abschnitts 40.17 des Kapitels 40 gestrichen. Darüber hinaus hat der Bewertungsausschuss mit Wirkung ab 1. April 2011 die Überführung der Gebührenordnungspositionen 40860 und 40862 des Abschnitts 40.17 für die Erst- und Folgeverordnung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung gemäß der Richtlinien des gemeinsamen Bundesausschusses nach § 87b SGB V in die Gebührenordnungspositionen 01425 und 01426 des Abschnitts 1.4 des EBM beschlossen. Der notwendige Beschluss zur Streichung der betreffenden Beschlüsse der Partner der Bundesmantelverträge nach den Nrn. 918, 921 und 927 sowie nach den Nrn. 101, 104 und 111 wurde durch diese zum 1. April 2011 schriftlich gefasst.
Die Gebührenordnungspositionen 40865 bis 40868 sind bereits ab dem 1. Januar 2011 nicht mehr berechnungsfähig, da die gesetzliche Grundlage entfallen ist.
Bekanntmachung
mit Wirkung zum 1. April 2011
Die Arbeitsgemeinschaft Ärzte/Ersatzkassen gemäß § 50 Bundesmantelvertrag hat anstelle der 257. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) vom 22. Dezember 2010 den nachfolgenden Beschluss Nr. 932 gefasst:
Die Arbeitsgemeinschaft beschließt:
Aufhebung der Beschlüsse der Nrn. 918, 921 und 927
Der Beschlüsse der Nrn. 918, 921 und 927 werden aufgehoben.
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