BÜCHER
Kodierratgeber für Psychotherapeuten
PP 10, Ausgabe Februar 2011, Seite 89


Seit dem 1. Januar 2011 sind die Ambulanten Kodierrichtlinien (AKR) in Kraft. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beantwortet mit dem in dieser Ausgabe beginnenden Kodier-Ratgeber in PP praxisrelevante Fragen zum richtigen Kodieren.
Warum wurden die Ambulanten Kodierrichtlinien eingeführt?
Die Verteilung der Finanzmittel im Gesundheitsbereich orientiert sich zunehmend an der Morbidität der Versicherten. Das Geld soll möglichst dorthin fließen, wo es für die Patientenversorgung benötigt wird. Dazu müssen die Diagnosen im ambulanten und im stationären Sektor korrekt und einheitlich verschlüsselt werden. Die Ambulanten Kodierrichtlinien (AKR) sollen die Praxen dabei unterstützen. Sie fassen alle Kodierregeln für den ambulanten Bereich zusammen, und erläutern sie anhand von Beispielen. Damit schränken sie den Interpretationsspielraum der ICD-10-GM erheblich ein und vereinheitlichen so die Kodierung. In den Krankenhäusern gibt es solche Richtlinien bereits seit dem Jahr 2001.
Wer muss die Ambulanten Kodierrichtlinien anwenden?
Alle Ärzte, Psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, die Leistungen ambulant und/oder belegärztlich zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen. Dies betrifft auch die ermächtigten Ärzte sowie die Notfallambulanzen der Krankenhäuser. Ausgenommen von der Regelung sind nur die nach §115 b SGB V im Krankenhaus durchgeführten stationsersetzenden Leistungen. Die Kodierrichtlinien gelten auch für Leistungen in Selektivverträgen, zum Beispiel in einem Hausarztvertrag.
Für die Einführung gibt es eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2011. Was bedeutet das für die Praxis?
Die AKR sind seit 1. Januar 2011 flächendeckend in Kraft. Werden die Regeln jedoch noch nicht oder nur eingeschränkt angewendet, bleibt dies bis zum 30. Juni 2011 sanktionsfrei. Fehler beim Verschlüsseln von Diagnosen haben noch keine Auswirkungen auf die Abrechnung. Ärzte und Psychotherapeuten haben damit die Möglichkeit, unter Praxisbedingungen ihre Kodierpraxis allmählich an das neue Regelwerk anzupassen und bei Bedarf Schulungsangebote zu nutzen. Sie legen selbst fest, ab wann sie in der Übergangsphase die neuen Funktionalitäten zum Kodieren in ihrer Praxis-EDV nutzen wollen. Fehler, auf die der Computer sie eventuell hinweist, müssen noch nicht korrigiert werden (erst ab 1. Juli 2011). Die Übergangsfrist dient auch dazu, die Anwenderfreundlichkeit der Praxissoftware in puncto richtig kodieren weiter zu verbessern. Die Softwarehäuser sind aufgefordert, nachzubessern.
Weitere Informationen: www.kbv.de
Leserkommentare
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.