AKTUELL
Kirchen: Neue „Christliche Patientenvorsorge“
Dtsch Arztebl 2011; 108(6): A-242 / B-194 / C-194

Die christlichen Kirchen in Deutschland haben Ende Januar in Köln ihre neue „Christliche Patientenvorsorge“ vorgestellt. Eine Neuauflage der bisherigen „Christlichen Patientenverfügung“ sei aufgrund des vor zwei Jahren in Kraft getretenen Patientenverfügungsgesetzes notwendig geworden, sagte der stellvertretende Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Landesbischof Jochen Bohl.

Foto: epd
Es gehe neben der Patientenverfügung um drei weitere Möglichkeiten „selbstbestimmter Vorsorge: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Äußerung von Behandlungswünschen“, heißt es im Geleitwort. Christliche Patientenverfügung bedeute nicht, „dass sie nur von Christen benutzt werden kann, wohl aber, dass sie von christlichen Überzeugungen geprägt ist“.
Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, betonte, dass die ethische und rechtliche Grundlage aller Patientenverfügungen das Selbstbestimmungsrecht sei. „Zum anderen sind wir getragen vom Wissen, dass wir Menschen über unser eigenes Leben nicht grenzenlos verfügen dürfen.“ Die Handreichung und das Formular im Internet unter: www.aerzteblatt.de/11242a Kli
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