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Krankenhaushygienegesetz: Ministerium legt Entwurf vor
Dtsch Arztebl 2011; 108(6): A-241 / B-193 / C-193

Die Pläne für ein Krankenhaushygienegesetz werden konkret. Nach einem Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium vom 3. Februar sollen die Bundesländer künftig dazu verpflichtet werden, Krankenhaushygieneverordnungen zu erlassen. Das Infektionsschutzgesetz soll entsprechend geändert werden. Bisher gibt es nur in sieben Länder eine solche Verordnung. Das Krankenhaushygienegesetz soll noch im Sommer 2011 in Kraft treten.
Dem Entwurf zufolge werden die Leiter von Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen dazu verpflichtet, nosokomiale Infektionen zu vermeiden. Die Maßnahmen müssen dem neuesten Stand der Wissenschaft entsprechen. Dies gilt als erfüllt, wenn die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und -infektionsprävention und der Kommission Antiinfektive Resistenzlage und Therapie beachtet werden. Letztere wird neu am Robert-Koch-Insitut (RKI) eingerichtet. Die Rolle des RKI wird somit gestärkt.
Geregelt werden soll außerdem, wie künftig die ambulante Sanierung von Patienten vergütet wird, die mit einem Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus besiedelt sind. Bis zum 31. Oktober soll es dazu eine Einigung geben.
Nach dem Gesetzentwurf erhält darüber hinaus der Gemeinsame Bundesausschuß (G-BA) den Auftrag, die Hygiene zum Thema der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung zu machen. Der G-BA soll bis Ende 2012 entsprechende Indikatoren festlegen. BH
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