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BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Häusliche Krankenpflege-Richtlinie: Nr. 10 des Leistungsverzeichnisses („Blutdruckmessung“)

Dtsch Arztebl 2011; 108(7): A-350 / B-282 / C-282

Vom 21. Oktober 2010

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 21. Oktober 2010 beschlossen, die Richtlinie zur Verordnung von häuslicher Krankenpflege (Häusliche Krankenpflege-Richtlinie) in der Neufassung vom 17. September 2009 (BAnz. Nr. 21a vom 9. Februar 2010), zuletzt geändert am 21. Oktober 2010 (BAnz. 2011, S.140), wie folgt zu ändern:

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I.

In der Spalte „Leistungsbeschreibung“ zu Nr. 10 des Leistungsverzeichnisses der Häusliche Krankenpflege-Richtlinie wird der Klammerzusatz nach den Wörtern „bei Erst- und Neueinstellungen eines Hypertonus“ mit den Angaben „(≥ 160 mmHg systolisch und/oder ≥ 95 mmHg diastolisch)“ gestrichen.

II.

Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 21. Oktober 2010

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende

Hess


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