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POLITIK

Vertragsärztliche Vergütung: Mehr Geld für Hausbesuche

Dtsch Arztebl 2011; 108(7): A-314 / B-250 / C-250

Korzilius, Heike

Hausbesuche und Besuche in Alten- und Pflegeheimen werden vom 1. April an deutlich besser vergütet. Kritiker monieren allerdings, dass das Honorarplus aus der Gesamtvergütung finanziert werden muss.

Foto: ddp

Hausbesuche sind arbeits- und zeitintensiv und verlangen insbesondere in der Einzelpraxis von Ärztinnen und Ärzten beträchtliches Organisationstalent. Vergütet wurde dieser Einsatz in Alten- und Pflegeheimen oder bei den Patienten zu Hause bisher mit 15,42 Euro – viel zu wenig, wie die meisten betroffenen Ärzte fanden.

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Jetzt haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Krankenkassen darauf geeinigt, die Vergütung für Heim- und Hausbesuche deutlich anzuheben. Künftig gibt es für jeden ersten Besuch 21 Euro und für einen Mitbesuch 10,51 Euro statt bisher 7,54 Euro. Zudem wird das Honorar für die Haus- und Heimbesuche aus den Regelleistungsvolumina herausgelöst und zum vollen Preis der Euro-Gebührenordnung erstattet.

„Fürs Erste können wir mit diesem Ergebnis zufrieden sein. Das ist eine deutliche Anhebung um mehr als 40 Prozent“, meint KBV-Vorstand Dr. med. Carl-Heinz Müller. Angesichts der demografischen Entwicklung und der Zunahme von Singlehaushalten sei es wichtig, die Hausbesuche zu fördern. Langfristig rechne sich das sogar für die Krankenkassen, weil durch eine umfassende und kontinuierliche ambulante Betreuung der Patienten die Zahl der Krankenhauseinweisungen sinke. Das gelte insbesondere auch für Patienten in Alten- und Pflegeheimen.

Leistung muss sich lohnen

Die Freude über die Honorarsteigerung ist allerdings nicht ungetrübt. Kritik kam unter anderem vom Berufsverband der Deutschen Urologen (BDU), der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Hamburg und der KV Berlin. Die KV Hamburg bezeichnete den Beschluss von KBV und Kassen als Mogelpackung. Die Hausärzte müssten die Honorarverbesserungen aus eigener Tasche finanzieren, weil das Regelleistungsvolumen entsprechend gesenkt werde, um die Haus- und Heimbesuche zu fördern. „Wenn freie Leistungen im Vorwegabzug die Regelleistungsvolumina schmälern, machen sie keinen Sinn“, sagt auch BDU-Präsident Dr. med. Axel Schroeder. Aus demselben Grund bezeichnet die Vorsitzende der KV Berlin das Verhandlungsergebnis als enttäuschend. Seit Jahren verlange die KV Berlin, die Honorierung der Haus- und Heimbesuche zu verbessern – und zwar mit zusätzlichen Mitteln, erklärte Dr. med. Angelika Prehn, „nicht durch die Verschiebung bereits vorhandener Vergütungssummen“.

„Es ist richtig, dass sich die Steigerung auf die Regelleistungsvolumina auswirkt“, räumt KBV-Vorstand Müller ein. Man dürfe jedoch nicht vergessen, dass das Regelleistungsvolumen nicht gleichbedeutend sei mit dem Umsatz der Praxis. In einer Hausarztpraxis liege der durchschnittliche Fallwert bei etwa 50 Euro. Bei älteren Patienten könne dieser sogar zwischen 70 und 200 Euro betragen, je nachdem, wie intensiv der Patient betreut werden müsse. Zugleich verteidigt Müller den Beschluss von KBV und Kassen: „Wir wollen und werden differenzieren zwischen Praxen, die die intensiven Haus- und Heimbesuche tätigen und Praxen, die das nicht tun.“ Es sei wichtig, dass diejenigen, die solch aufwendige Leistungen erbringen, bessergestellt würden.

Allerdings ist die finanzielle Förderung der Haus- und Heimbesuche nach Ansicht von Müller nur ein erster Schritt: „Wenn man eine kontinuierliche Betreuung haben will, auch nachts und an den Wochenenden, dann muss man ein Netzwerk aufbauen.“ Hier eröffne sich ein Feld für Add-on-Verträge zwischen KVen und Krankenkassen. Ein solcher Vertrag existiere aber bislang nur in Bayern.

Ohne die KV ist in Baden-Württemberg der Vertrag „Integrierte Versorgung Pflegeheim“ gestartet. Er setzt auf dem Hausarztvertrag von AOK, Medi-Verbund und Hausärzteverband auf. Ziel ist es, Versorgungsnetzwerke zwischen Ärzten und Pflegeeinrichtungen zu bilden, um die medizinische Betreuung zu verbessern und unnötige Krankenhauseinweisungen zu vermeiden. Der AOK zufolge erhalten die Ärzte für ihre Leistungen gesonderte Pauschalen von durchschnittlich 80 Euro je Versicherten und Quartal.

Heike Korzilius


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