80 Artikel im Heft, Seite 66 von 80

BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung

Änderungen der Anlage 9.2 (Versorgung im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening) der Bundesmantelverträge

Dtsch Arztebl 2011; 108(7): A-350 / B-282 / C-282

In § 41 (Übergangsregelungen) Buchstabe a), d) und g) wird die Dauer der Übergangsregelung vom 31.12.2010 auf den 31.12.2011 verlängert.

Dem § 41 (Übergangsregelungen) wird folgender Buchstaben i) angefügt:

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„i) Zur Anpassung der Software für den Datenabgleich mit den epidemiologischen Krebsregistern wird die in § 32 Abs. 2 Satz 3 genannte Frist auf den 31.03.2012 verlängert.“

Die Änderungen sind zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten. 


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