Ein Arzt aus Baden-Württemberg versucht, die Umsetzung der neuen Richtlinien zur Diagnosenverschlüsselung per Bundestagspetition zu stoppen. Derweil zeichnen sich erste Lösungen für die Kodierprobleme der Hausärzte ab.
Stoppen Sie die Ambulanten Kodierrichtlinien“, lautet der Appell von Dr. med. Tobias Neuhauser an die Mitglieder des Deutschen Bundestags. Die Umsetzung führe zu einer großen zeitlichen Belastung für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, ohne die Patientenversorgung zu verbessern. Der Petition des Hausarztes aus Baden-Württemberg müssen sich bis zum 15. Februar (nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe) 50 000 Menschen anschließen, damit sich die Gremien des Bundestages mit dem Anliegen befassen. Nach Angaben des Deutschen Hausärzteverbandes wurde diese Zahl bereits vor Ablauf der Frist übertroffen. Deren Bundesvorsitzender Ulrich Weigeldt hält das für „ein überdeutliches Zeichen gegen den Bürokratiewahnsinn der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)“.
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Die Ambulanten Kodierrichtlinien (AKR) sind am 1. Januar in Kraft getreten, von Juli an müssen die niedergelassenen Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten sie verbindlich anwenden. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll das Regelwerk es den Ärzten erleichtern, Dia- gnosen auf Basis der ICD-10 einheitlich und korrekt zu verschlüsseln. Doch bei diesen war das Projekt von Anfang an umstritten.
Tatsächlich hatte eine Testphase im dritten Quartal 2010 in Bayern gezeigt, dass sich mit den ICD-10-Kodes die hausärztliche Tätigkeit nicht angemessen abbilden lässt. Die KBV versprach, hier Abhilfe zu schaffen. Inzwischen wurde ein Katalog erarbeitet, der die für die hausärztliche Versorgung relevanten Schlüsselnummern enthält. Dabei wurden die Kodes des allgemeinärztlichen Klassifikationssystems ICPC in ICD-Kodes übersetzt. Vom 1. Juli an soll der Thesaurus – angepasst an die Erfahrungen aus dem zweiten Quartal – in die Praxisverwaltungssysteme integriert werden.
Denn für die KBV steht bei aller Kritik außer Frage, dass der Weg zu einer angemessenen Honorierung ärztlicher Leistungen über die korrekte Verschlüsselung der Diagnosen führt. „Wenn wir dauerhaft konkurrenzfähig sein wollen, auch gegenüber dem stationären Bereich, wenn wir die herausgehobene Stellung der ambulanten Versorgung belegen wollen, dann gibt es keine Alternative“, sagt deren Vorstandsvorsitzender Dr. med. Andreas Köhler. Denn nur mit einer möglichst detaillierten Kodierung lasse sich die Morbidität der Versicherten verlässlich darstellen. Sie sei die unverzichtbare Grundlage für die Verhandlungen mit den Krankenkassen, um die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung von 2013 an weiterentwickeln zu können. Zu diesem Grundsatz habe sich im Übrigen auch die KBV-Vertreterversammlung bekannt und sich – mit Auflagen – für die Einführung des Regelwerks ausgesprochen.
Köhler befürchtet Nachteile für die künftige Honorarentwicklung, falls der Gesetzgeber – im Sinne der Petenten – die AKR aussetzt. „Die Politik könnte die Messung der Krankheitslast neuen Regeln unterwerfen und beispielsweise nur noch Alter und Geschlecht betrachten“, warnt der KBV-Chef. „Im schlimmsten Fall würde die Entwicklung der ärztlichen Honorare wieder an die Grundlohnsumme gekoppelt.“ Die KBV-Vertreterversammlung wird sich voraussichtlich am 11. März erneut mit den AKR befassen. „Aber wir müssen die Diskussion dringend versachlichen“, appelliert Köhler an die Kollegen aus den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Denn auch dort regt sich Widerstand.
Anfang Februar forderten die KVen in Bayern und Niedersachsen ebenso wie die Ärztekammer Nordrhein ihre Mitglieder auf, die Bundestagspetition zu unterstützen. „Wir rufen nicht zum Boykott auf“, betonte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KV Niedersachsen, Dr. med. Jörg Berling. „Die Kodierrichtlinien sind gesetzliche Pflicht. Sie müssen befolgt werden. Aber natürlich können wir uns an den Gesetzgeber wenden mit der dringenden Bitte, sein Handeln zu überprüfen.“ Zwar räumte der KV-Vorstand ein, dass es auch sein Anliegen sei, dass dem ambulanten Sektor künftig durch die exakte Erfassung der Morbidität die erforderlichen Vergütungsanteile zuflössen. Dafür müsse aber im Detail geklärt werden, welche Bedeutung die Kodierrichtlinien für die Vergütung hätten und ob es Alternativen gebe.
Ähnlich argumentierte die Ärztekammer Nordrhein. Zwar ist auch nach ihrer Auffassung gegen eine Verteilung finanzieller Mittel aufgrund nachgewiesener Morbidität nichts einzuwenden. Die vorgesehene Kodiertiefe in fünfstelligen ICD-10-Diagnosen bedeute jedoch einen hohen Zeitaufwand, ohne dass für die Verteilung der Finanzmittel bedeutsame zusätzliche Informationen gewonnen würden.
Der Erste stellvertretende Vorsitzende der KV Bayerns, Dr. med. Pedro Schmelz, erklärte, die mit der Einführung der AKR verbundene Bürokratie lasse die Arbeitsbelastung der niedergelassenen Ärzte massiv steigen – „und das ohne irgendeinen finanziellen Ausgleich“.
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