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Elektronische Gesundheitskarte: Finanzierung steht, Basisrollout startet ab April
PP 10, Ausgabe März 2011, Seite 104

Ab Oktober 2011 werden die Krankenkassen bundesweit mit der Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) an ihre Versicherten beginnen. Bis dahin müssen die niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte ihre Praxen mit Kartenterminals ausstatten. Zusätzlich müssen die Praxisverwaltungssysteme für das Einlesen der eGK bis Oktober aktualisiert sein. Darauf haben sich der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung geeinigt. Nach der Vereinbarung sollen die Kassen die Pauschalen für die Kartenterminals im zweiten und dritten Quartal 2011 erstatten. „Regional können die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kassen auch schon früher mit der Erstattung beginnen“, erklärte der KBV-Vorstand, Dr. med. Carl-Heinz Müller.

Die Kartenterminals
in den Praxen
müssen ab Oktober
einsatzbereit sein.
Foto: ddp
„Mit der Vereinbarung ist die Grundlage für die Ausgabe der neuen Karten geschaffen – nun sind Ärzte, Zahnärzte und Industrie am Zuge, die Praxen rechtzeitig mit den Lesegeräten auszustatten“, sagte Dr. Doris Pfeiffer vom GKV-Spitzenverband. Für stationäre Lesegeräte stehen 355 Euro, für die Installation 215 Euro und für mobile Kartenterminals 280 Euro bereit. Informationen zur Refinanzierung und Ausstattung erhalten die Ärzte von den Kassenärztlichen Vereinigungen.
Ab dem vierten Quartal gilt die eGK damit neben den bisherigen Krankenkassenkarten als Versicherungsnachweis. Die Ausgabe der neuen Karten wird dadurch forciert, dass Kassen, die nicht bis Jahresende an mindestens zehn Prozent ihrer Mitglieder eine eGK ausgeben, eine Kürzung der Verwaltungsausgaben um zwei Prozent droht. Allerdings werden die Krankenkassen voraussichtlich erst ab 2013 ausschließlich die eGK ausgeben. KBr
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