BRIEFE
Ausbildung: Mit heißer Nadel gestrickt
PP 10, Ausgabe März 2011, Seite 123


Man kann dem Bundesgesundheitsministerium nur dringend davon abraten, den mit heißer Nadel gestrickten Gesetzentwurf der BPtK in der vorgeschlagenen Form zu übernehmen. Das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) von 1999 hat fast 20 Jahre Vorlauf gebraucht und sich in der Praxis in seinen Grundprinzipien nach etwas über zehn Jahren bestens bewährt. Nun in zwei Jahren eine Gesetzesreform durchziehen zu wollen, welche derzeit kontrovers diskutiert wird, erscheint illusorisch.
Wo genau liegt der Handlungsbedarf? Dass einige Länderministerien Probleme haben, die PsychThG Anforderungen in der Terminologie der Bologna-Abschlüsse zu definieren, sollte sich auf Länderebene regeln lassen. Das PsychThG macht hier eindeutige Vorgaben: Gleichstellung von Ärzten, PP und KJP.
Bologna betrifft zum Beispiel auch Lehramtsstudiengänge, ohne dass ernsthaft diskutiert wird, einige Lehrer lediglich auf Bachelorebene auszubilden.
Die Vorstellung, Fachhochschulen könnten mal eben Studiengänge aus dem Gegenstandsbereich der Psychologie umsetzen (150 Credits Klinische Psychologie werden von der BPtK gefordert, und das bei circa 180 Credits, die ein gesamtes Bachelor-studium beinhaltet!) und diese dann aber als (sozial-)pädagogische Studiengänge ausweisen, macht weder Sinn, noch ließe sich so etwas Akkreditierungsagenturen „verkaufen“. Es bleibt dabei: Der Zugang von pädagogischen/sozialwissenschaftlichen Studiengängen aus, deren Grundlagen gerade für die Praxis der Kinder- und Jugendpsychotherapie so wichtig sind, soll verbarrikadiert werden.
PiAs brauchen verbesserte Bedingungen und Bezahlung, da aber die Länder hiervon finanziell betroffen sind, sollten diese das auch gemeinsam regeln. Das geht sicher in Ausführungsbestimmungen zu einem weiterhin geltenden PsychThG.
Wer genau sind die Politiker, die darauf drängen, eine Direktausbildung „auszuprobieren“ (mit welchen Risiken für Patienten und Therapeuten?) entgegen den Empfehlungen fast aller Fachgutachter (siehe Forschungsgutachten)?
Sind die Psychotherapeuten eine nachgeordnete Behörde des Ministeriums, die dessen Arbeit erledigen und dessen Vorschläge wider besseres Wissen einfach übernehmen?
Dr. phil. M.A. Gisela Wiegand, Analytische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, Kassel, Verw.-Prof. HAWK Hildesheim (Fachhochschule)
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