Die neuen „Grundsätze“ haben durch die Neufassung der Präambel bei der ärztlichen Beihilfe zum Suizid eine längst überfällige Lockerung formuliert, aber sie beantworten mindestens zwei Fragen nicht, auf die sich wohl so manche(r) Arzt/Ärztin eine Antwort wünschen würde:
1. Die Präambel formuliert ein ärztliches Ethos – und das ist gut; aber sie schweigt zum Problem der Begründung, und zwar einer solchen, die unseren Wertepluralismus berücksichtigt. Dies mit wenigen Sätzen zu leisten, ist sicherlich schwierig, aber erst durch die Begründung (auch: ihres historischen Wandels) wird der Vorwurf, „das ärztliche Ethos“ sei quasi abgeschafft worden, vollends ad absurdum geführt.
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2. Es gibt vor allem für schwer kranke Menschen in höherem Alter die Möglichkeit, durch konsequenten Verzicht auf Essen und Trinken vorzeitig aus dem Leben zu gehen (vergl. www.fvnf.de), worüber der Unterzeichnende als Zweitautor mit dem niederländischen Arzt B. Chabot 2010 ein Buch („Ausweg am Lebensende“) veröffentlicht hat . . . Der Kommission, die an der Neufassung der „Grundsätze“ arbeitete, war von mir vorgeschlagen worden, hierzu eine Aussage aufzunehmen, da nicht wenige Ärzte, wenn sie mit einer Patientenfrage zu diesem Thema konfrontiert werden, wohl erst einmal in Verlegenheit geraten. Ist es eine ärztliche Aufgabe, Patient(inn)en bei diesem Weg aus dem Leben mit Rat und Tat beizustehen, oder ist dies angesichts der suizidalen Komponente solch einer Entscheidung zu verneinen?
Der Wunsch, die Grundsätze mögen hierzu eine Aussage enthalten, sollte bei der nächsten Überarbeitung wohl weiter an Berechtigung gewonnen haben, da die Thematik bis dahin wohl einem größeren Teil der Ärzte nicht mehr ganz unbekannt sein dürfte.
Dr. rer. nat. habil. Christian Walther, 35043 Marburg
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