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POLITIK

Teststreifen für Diabetiker: Ausschluss für zahlreiche Patienten

Dtsch Arztebl 2011; 108(12): A-618 / B-505 / C-505

Meißner, Marc; Rieser, Sabine

Manchem Diabetiker wird die G-BAEntscheidung wehtun: Um Ausgaben von 900 Millionen Euro jährlich zu verringern, wird die Verordnung von Teststreifen eingeschränkt. Foto: dpa

Typ-2-Diabetiker, die kein Insulin spritzen, müssen Teststreifen in Zukunft in der Regel selbst bezahlen. Die Diskussion über diese Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses wird vor allem den niedergelassenen Ärzten überlassen.

Die Krankenkassen übernehmen künftig – von Ausnahmen abgesehen – nicht mehr die Kosten für Harn- und Blutzuckerteststreifen bei Typ-2-Diabetikern, die kein Insulin spritzen müssen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entschieden. Der Beschluss tritt frühestens im vierten Quartal 2011 in Kraft. Für Patienten, die auf Insulin angewiesen sind, gilt diese Einschränkung nicht. Ihnen dürfen weiterhin Teststreifen verordnet werden.

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Bei nichtinsulinpflichtigen Diabetikern ist dies ausnahmsweise zulässig, wenn ihre behandelnden Ärzte eine Blutzuckerselbstkontrolle wegen einer instabilen Stoffwechsellage für sinnvoll halten. Dies kann beispielsweise bei der Ersteinstellung oder der Umstellung auf ein neues Präparat der Fall sein, ebenso aber, wenn der Patient an einer weiteren Krankheit leidet.

Zur Begründung erklärte der G-BA-Vorsitzende, Dr. Rainer Hess, in der Vergangenheit habe es „einen deutlichen Missbrauch“ bei der Verordnung gegeben. Er räumte allerdings ein, die Neuregelung sei noch nicht zufriedenstellend für Personen, die beruflich zu einer selbstständigen Kontrolle ihres Blutzuckers gezwungen seien, beispielsweise Berufskraftfahrer. Sie sollen die Kosten für Teststreifen, circa 500 Euro pro Jahr, in Zukunft selbst tragen.

Die Ausgaben für Teststreifen sind zusammengerechnet kein geringer Posten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Jährlich wird nach Angaben des G-BA bundesweit mehr als eine Milliarde Euro mit Blutzuckerteststreifen umgesetzt. 900 Millionen Euro davon werden als Kassenleistung abgerechnet. „Die Blut- und Urinzuckerselbsttestung nützt vor allem den Herstellern solcher Teststreifen und nicht den nichtinsulinpflichtigen Typ-2-Diabetikern“, urteilte der GKV-Spitzenverband. Wolfgang Kaesbach, Leiter der dortigen Abteilung Arznei- und Hilfsmittel, kritisierte die langjährige Praxis, Diabetikern die notwendigen Geräte kostenfrei zu überlassen. „Die Teststreifenhersteller haben sich gedacht: ,Wir verschenken die Geräte und schauen, ob die Krankenkassen die Teststreifen bezahlen‘– was wir ja auch reichlich getan haben.“

Grundlage des Ausschlusses ist eine Bewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. Die Wissenschaftler hatten sechs Studien ausgewertet und keine positiven Auswirkungen auf Morbidität und Mortalität gefunden.

Dr. med. Nikolaus Scheper, Pressesprecher des Berufsverbandes der Niedergelassenen Diabetologen, stellt auf Anfrage klar: „Es ist bisher schon so, dass Diabetiker, die nicht insulinpflichtig sind, nur in sehr reduziertem Umfang Teststreifen verordnet bekommen sollen.“ Mit dem Beschluss ist der Verband grundsätzlich einverstanden, vor allem wegen der Ausnahmeregelungen – mit einer Einschränkung: Immer mehr jüngere Typ-2-Diabetiker müssten nach Schepers Meinung eher engmaschig kontrolliert werden, weil sich die Krankheit rasch verschlechtern und dies für Kraftfahrer oder Maschinenführer gefährlich werden könne. Dass man diese Gruppe ausgeschlossen habe, sei vielleicht formal korrekt, aber die falsche Entscheidung.

Ob es nun Diskussionen mit Patienten in den Praxen geben wird? Ganz sicher, sagt Scheper, das sei nach solchen Beschlüssen immer so: „Es ist üblich bei den Kassen, dass sie solche schlechten Nachrichten für Patienten nicht selbst verkünden, sondern den Weg über die niedergelassenen Ärzte wählen.“ (Siehe auch „Medizin nach Kassenlage?“ in diesem Heft).

Bei Patientenorganisationen stieß die Entscheidung auf Kritik. Thomas Danne, der Präsident der Deutschen Diabetes-Gesellschaft, kritisierte das zugrundeliegende Gutachten als unzureichend. Zudem sei die Blutzuckerselbstkontrolle ein unverzichtbarer Bestandteil einer strukturierten Diabetesschulung und stärke den selbstverantwortlichen Umgang der Patienten mit ihrer Erkrankung. Die Ausnahmeregelungen reichen Danne nicht, da instabile Stoffwechsellagen durch die Bestimmung der Langzeitblutzuckerwerte in den Praxen nicht feststellbar seien.

Dr. rer. nat. Marc Meißner, Sabine Rieser


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