POLITIK
Kassenärztliche Vereinigung/Gremienbesetzung: Ärger in Baden-Württemberg
PP 10, Ausgabe April 2011, Seite 159


Der Berufsverband der Vertragspsychotherapeuten wirft dem Medi-Verbund vor, in die Vertreterwahl für den Fachausschuss Psychotherapie eingegriffen zu haben.
Der Berufsverband der Vertragspsychotherapeuten in Baden-Württemberg (BVVP-BW) wirft dem Medi-Verbund „machtpolitisch motiviertes Eingreifen“ vor, wodurch es zu einem Konflikt über die Zusammensetzung des Beratenden Fachausschusses Psychotherapie in der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Baden-Württemberg gekommen sei. Der BVVP vertritt ärztliche und Psychologische Psychotherapeuten.
Der Beratende Fachausschuss Psychotherapie wurde am 16. Februar im Rahmen der Vertreterversammlung (VV) der KV gewählt. Er besteht aus sechs Psychologischen Psychotherapeuten, darunter ein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, sowie sechs ärztlichen Psychotherapeuten inklusive eines Kinderpsychiaters.
„Bisher wurde immer ein von den Fachgruppen konsentiertes Tableau vorgelegt und vom KV-Vorstand in die VV eingebracht“, erläutert Dr. Regine Simon, Vorsitzende des BVVP-BW auf Anfrage von PP. „Unser Tableau, das die Mehrheit der Psychotherapeuten widerspiegelte, wurde jedoch nicht angenommen, stattdessen wurden Vertreter gewählt, bei denen die von Medi gewünschte positive Einstellung zu Selektivverträgen vorhanden ist“, behauptet Simon. Hintergrund: Der Vorsitzende von Medi Deutschland, Dr. Werner Baumgärtner, hat in Baden-Württemberg gemeinsam mit dem Hausärzteverband die hausarztzentrierte und die besondere fachärztliche Versorgung in Selektivverträgen nach Paragraf 73 b und c vorangebracht.
Gegen diesen Vorwurf wehrt sich die KV Baden-Württemberg, der Facharzt und Medi-Gründungsmitglied Norbert Metke vorsteht. Stellvertreter ist der Hausarzt Johannes Fechner. „Wir weisen in aller Deutlichkeit zurück, dass der Vorstand eine Politik pro oder kontra Selektivverträge macht“, erklärt Kai Sonntag, Pressesprecher der KV. „Der Vorstand hat für den Fachausschuss Psychotherapie ein Tableau vorgelegt, bei dem den oppositionellen“ Psychotherapeuten 40 Prozent der Sitze zugebilligt wurden – weit mehr als der Anteil, den sie in der VV haben.“ Diese hätten die Wahl jedoch abgelehnt.
Rolf Wachendorf, neuer Vorsitzender des Fachausschusses Psychotherapie und Medi-Mitglied, hält den Vorwurf des BVVP „definitiv für falsch“. Seiner Meinung nach hat der BVVP die Wahl „schlicht boykottiert“. In dem jetzt für die nächsten sechs Jahre gewählten Fachausschuss Psychotherapie sitzen nun keine Vertreter der eher psychoanalytisch orientierten Berufs- und Fachverbände, sondern vor allem verhaltenstherapeutisch und tiefenpsychologisch orientierte Psychotherapeuten. Die nicht berücksichtigten Psychotherapeuten haben einen unabhängigen Fachausschuss gegründet.
„Was heute in Baden-Württemberg geschieht, nämlich dass das Votum der Fachgruppe nichts gilt, kann morgen auf Bundesebene passieren“, warnt Norbert Bowe, Referent im Bundesvorstand des BVVP. „Hier sind Leute unterwegs, die für ihre Interessen und Nebengeschäfte bereit sind, gut begründete demokratische Regeln aufs Spiel zu setzen.“
Mit diesem Vorwurf spielt Bowe auf einen Selektivvertrag nach §73 c zur psychotherapeutisch/psychiatrischen Versorgung an, den die AOK Baden-Württemberg zurzeit mit einer Bietergemeinschaft verhandelt. Diese besteht aus Vertretern des Medi-Verbundes, des Berufsverbandes Deutscher Psychiater, des Berufsverbandes Deutscher Neurologen, der Deutschen Psychotherapeuten-Vereinigung und der „Freien Liste Psychotherapeuten“. Die psychoanalytischen Berufsverbände verhandeln nicht mit.
Mit dem Vertrag soll eine zeitnahe, angemessene und landesweit flächendeckende Versorgung sichergestellt werden. Dr. Rolf Hoberg, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, beschreibt die Ziele des Facharztvertrages: „Der einzelne Patient muss angemessen lange versorgt werden, gleichzeitig dürfen andere psychisch Kranke jedoch nicht durch langes Warten auf eine Therapie chronifiziert werden.“ Erreichen will man dies voraussichtlich durch kurze Interventionen von zehn bis 30 Minuten im Rahmen einer halboffenen Sprechstunde, wie Wachendorf, der bei dem Vertrag mitverhandelt, konkretisiert. Damit soll auch in Notfällen schnell geholfen werden. „Viele brauchen danach keine längere Therapie mehr.“
Doch noch ist nichts entschieden. Alle Einzelheiten zu dem Facharztvertrag, etwa zur Anzahl der Sitzungen und zur Art der Indikationen „müssen noch verhandelt werden“, sagt der AOK-Vorstandsvorsitzende.
Petra Bühring
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