84 Artikel im Heft, Seite 25 von 84

POLITIK: Nachrichten - Aus Bund und Ländern

Bundesausschuß: Richtlinien geändert

Dtsch Arztebl 1996; 93(12): A-732 / B-595 / C-560

Dauth, Sabine

KÖLN. Der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen hat Ende Februar unter anderem den Text der Arzneimittel-Richtlinien ergänzt. Demnach sind besonders Hinweise zu den Wirkstoffen Acamprosat, Alpha-1-Proteinaseinhibitor und Interferon beta-1b zu beachten.
Außerdem wurden neue Festbetragsgruppen gebildet. Für die Stufe 1 betrifft dies die Wirkstoffe Calciumdobesilat und Ciclosporin. Sechs von sieben neuen Gruppen der Stufe 3 beziehen sich auf Kombinationsarzneimittel zur Behandlung der Hypertonie. Die siebte Gruppe beinhaltet Kombinationsarzneimittel zur inhalativen Asthmatherapie.
Darüber hinaus hat der Ausschuß in den Heil- und Hilfsmittel-Richtlinien die Chirogymnastik als Methode der physikalischen Therapie angeführt. Demgegenüber wurden die Mototherapie, die Zilgrei-Methode und die Atemtherapie nach Middendorf als solche Heilmittel eingestuft, die in der vertragsärztlichen Versorgung nicht verordnet werden dürfen. Wenn die Änderungen vom Bundesministerium für Gesundheit nicht innerhalb von zwei Monaten beanstandet werden, treten sie in Kraft. th
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