POLITIK: Nachrichten - Aus Bund und Ländern
Bundesausschuß: Richtlinien geändert
Dtsch Arztebl 1996; 93(12): A-732 / B-595 / C-560


KÖLN. Der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen hat Ende Februar unter anderem den
Text der Arzneimittel-Richtlinien ergänzt. Demnach sind besonders Hinweise zu den Wirkstoffen Acamprosat,
Alpha-1-Proteinaseinhibitor und Interferon beta-1b zu beachten.
Außerdem wurden neue Festbetragsgruppen gebildet. Für die Stufe 1 betrifft dies die Wirkstoffe
Calciumdobesilat und Ciclosporin. Sechs von sieben neuen Gruppen der Stufe 3 beziehen sich auf
Kombinationsarzneimittel zur Behandlung der Hypertonie. Die siebte Gruppe beinhaltet
Kombinationsarzneimittel zur inhalativen Asthmatherapie.
Darüber hinaus hat der Ausschuß in den Heil- und Hilfsmittel-Richtlinien die Chirogymnastik als Methode der
physikalischen Therapie angeführt. Demgegenüber wurden die Mototherapie, die Zilgrei-Methode und die
Atemtherapie nach Middendorf als solche Heilmittel eingestuft, die in der vertragsärztlichen Versorgung nicht
verordnet werden dürfen. Wenn die Änderungen vom Bundesministerium für Gesundheit nicht innerhalb von
zwei Monaten beanstandet werden, treten sie in Kraft. th
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