KODIER-RATGEBER
Tumorscreening, Behandlung und Nachsorge
Dtsch Arztebl 2011; 108(15): A-866 / B-710 / C-710


Wie wird das Tumorscreening verschlüsselt?
Die Kodierung richtet sich nach dem Ergebnis der Untersuchung:
– Wird kein Tumor diagnostiziert, wird ein Kode aus Z12.- „Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf Neubildungen“ mit dem Zusatzkennzeichen „G“ verschlüsselt.
– Ist der Befund positiv, wird zusätzlich zur Z12.- „Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf Neubildungen“ der gesicherte Tumor mit dem Zusatzkennzeichen „G“ verschlüsselt.
– Die gegebenenfalls im Rahmen des Screenings diagnostizierten benignen Befunde sind ebenfalls jeweils mit dem entsprechenden Zusatzkennzeichen für die Diagnosensicherheit zu kodieren.
Wie lange wird ein Tumor mit dem Zusatzkennzeichen „G“ kodiert?
Der Malignomkode wird solange mit dem Zusatzkennzeichen „G“ kodiert, bis die Behandlung endgültig abgeschlossen ist. Dies ist der Fall, wenn keine weiteren therapeutischen Maßnahmen mehr in Bezug auf das Malignom durchgeführt werden oder geplant sind. In der Zeit des „watchful waiting“ wird der Tumor weiter mit „G“ kodiert, wenn im entsprechenden Quartal ein Behandlungsaufwand entstanden ist. Solange Patientinnen mit Tamoxifen behandelt werden, erhält der Kode für das Mammakarzinom das Zusatzkennzeichen „G“. Eine reine Beratung bei einem anamnestischen und nicht mehr behandlungsbedürftigen Tumor rechtfertigt hingegen nur das Zusatzkennzeichen „Z“.
Wie wird die Nachsorge bei einer Tumorerkrankung verschlüsselt, wenn keine tumorspezifische Behandlung mehr erfolgt?
Die Kodierung richtet sich nach dem Ergebnis der Nachsorgeuntersuchung:
– Liegt kein Rezidiv vor, wird ein Kode aus Z08.- „Nachuntersuchung nach Behandlung wegen bösartiger Neubildung“ mit dem Zusatzkennzeichen „G“ verschlüsselt. Außerdem ist der Kode für den ursprünglichen Tumor mit dem Zusatzkennzeichen „Z“ anzugeben.
– Auch bei einem Rezidiv wird ein Kode aus Z08.- „Nachuntersuchung nach Behandlung wegen bösartiger Neubildung“ mit dem Zusatzkennzeichen „G“ verwendet. Doch Achtung: Der Malignomkode für das Rezidiv des ursprünglichen Tumors, der ebenfalls anzugeben ist, erhält jetzt das Zusatzkennzeichen „G“.
Weitere Informationen: www.kbv.de
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