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KODIER-RATGEBER

Burn-Out-Syndrom

Dtsch Arztebl 2011; 108(17): A-976 / B-804 / C-804

Wie wird das klassische Burn-out-Syndrom verschlüsselt?

In der ICD-10-GM findet man das Burn-out-Syndrom als Inklusivum unter Z73 Probleme mit Bezug auf Schwierigkeiten bei der Lebensbewältigung. Fälle von Burn-out-Syndrom werden somit mit Z73 – als spezifischster Kode für diese Erkrankungen – verschlüsselt. Unabhängig davon können mit dem Kode Z73 auch andere, weniger schwere Erkrankungen kodiert werden, die nicht mit einem Burn-out-Syndrom zusammenhängen. Dies ist eine der vielen Ungenauigkeiten der ICD-10-GM.

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Darf man aufgrund einer längeren Krankschreibung auf einen schwereren Krankheitskode übergehen, zum Beispiel bei Vorliegen eines Burn-out-Syndroms auf einen Kode für Depressionen?

Die Frage ist nur im Einzelfall zu beantworten. Prinzipiell darf keine schwerere Erkrankung verschlüsselt werden, nur damit es keine Probleme mit der Krankenkasse oder Kassenärztlichen Vereinigung gibt. Der Schweregrad der Erkrankung richtet sich ausschließlich nach dem klinischen Bild. Aber die Dauer der Arbeitsunfähigkeit ist für den kodierenden Arzt ein Kriterium für die Schwere einer Erkrankung. Da viele der klassischen Symptome des Burn-out-Syndroms auch Symptome der Depression sind (etwa Schlafstörungen, Erschöpfung, Angstzustände) sollte der behandelnde Arzt regelmäßig überprüfen, ob eventuell die Kriterien einer depressiven Episode nach der ICD-10-GM ebenfalls erfüllt sind. Nur dann kann ein Depressionskode verschlüsselt werden.

Dürfen die Krankenkassen den Kode Z73 Probleme mit Bezug auf Schwierigkeiten bei der Lebensbewältigung auf einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit der Begründung ablehnen, dass Kodes aus dem Kapitel XXI keine Krankheiten oder Verletzungen verschlüsseln?

Nein. Das Kapitel XXI enthält viele Kodes, die keine Krankheiten beschreiben, sondern Umstände oder Situationen, die Einfluss auf den Gesundheitszustand nehmen. Ein Beispiel ist der Kode Z00.0 Ärztliche Allgemeinuntersuchung. Kein Arzt würde diesen auf einer Krankschreibung angeben. Das Kapitel enthält aber auch Kodes, zum Beispiel im Bereich Z52.- Spender von Organen, bei denen der Patient prinzipiell gesund ist, trotzdem aber arbeitsunfähig geschrieben wird. Solche Z-Kodes müssen sowohl auf der Krankschreibung als auch bei der Übermittlung von Abrechnungsdiagnosen berücksichtigt und anerkannt werden.

Weitere Informationen: www.kbv.de


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