SPEKTRUM: Leserbriefe
Forschungsbetrug: Haftung einführen
Dtsch Arztebl 1997; 94(51-52): A-3442 / B-2898 / C-2694
Zu dem Beitrag "Fall Herrmann/ Brach: Gutachter bestätigen den dringenden Verdacht der Manipulation" von Dr. med. Vera Zylka-Menhorn in Heft 42/1997


Ich plädiere dafür, die sogenannte Produkthaftung auch für wissenschaftliche Arbeiten und ultimative
Äußerungen von "Wissenschaftlern" anzuwenden. Wenn es sich herausstellt, daß auf Grund gefälschter
wissenschaftlicher Arbeiten bestimmte Methoden oder Verfahren in der Medizin Einzug halten, die sich später
als falsch oder sogar schädlich herausstellen, sollten die verantwortlichen Wissenschaftler dafür haftbar gemacht
werden. Ebenso die forschen Mitmenschen, die nur ihre Behandlungsmethoden für kunstgerecht proklamieren,
ohne dies mit wissenschaftlichen Methoden nachgewiesen zu haben.
Natürlich darf ein Wissenschaftler sich irren. Aber er darf nicht fälschen. Solange jemand seine Erkenntnisse
veröffentlicht und seine Schlußfolgerungen daraus als solche zu erkennen gibt, ist das in Ordnung. Sobald er
aber daraus verbindliche Forderungen ableitet, die sich nicht halten lassen, sollte die Haftung für mögliche
finanzielle und andere Folgen eintreten. Ich vermute, daß wir damit auch die Flut der unnützen Publikationen
eindämmen könnten, vor allem aber einen Teil der Kosten im Gesundheitswesen.
Dr. med. Jan Ulmer, Im Winkel 9, 24955 Harrislee
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