AKTUELL
Suchterkrankungen: Psychotherapie künftig auch ohne Abstinenz
PP 10, Ausgabe Mai 2011, Seite 201

Eine ambulante Psychotherapie für Patienten, die von Alkohol, Drogen oder Medikamenten abhängig sind, ist künftig ausnahmsweise auch dann möglich, wenn sie noch nicht abstinent sind. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mit einer Änderung der Psychotherapie-Richtlinie am 14. April beschlossen. Die Ausnahmeregelung greift allerdings nur dann, wenn die Patienten „bereits Schritte unternommen haben, die eine baldige Suchtmittelfreiheit herbeiführen“. Diese soll parallel zur Psychotherapie bis zum Ende von maximal zehn Behandlungsstunden erreicht werden.

Die Therapie kann
weitergehen –
auch wenn Alkoholiker
einen Rückfall
erlitten haben.
Foto: Fotolia
Die Substanzmittelfreiheit ist bislang Voraussetzung für den Beginn einer Therapie zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung. In der Folge werden Patienten nur selten psychotherapeutisch behandelt, wie etwa eine Studie von Wittchen und Jakobi (2001) nachweist.
Für Opiatabhängige, die sich in substitutionsgestützter Behandlung befinden, ist eine ambulante Psychotherapie nur dann möglich, wenn ein Beigebrauch ausgeschlossen ist. Zudem soll die regelmäßige Zusammenarbeit mit den substituierenden Ärzten sichergestellt sein.
Die Bundespsychotherapeutenkammer begrüßt die Entscheidung: Die Flexibilisierung stelle insbesondere für Alkoholkranke, die einen Rückfall erlitten hätten und nicht immer einer Entgiftungsbehandlung bedürften, „eine wichtige Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung dar“. Bedauerlich sei jedoch die Einschränkung durch bürokratische Vorgaben, wie den Nachweis von Laborparametern, deren Nutzen umstritten sei, die aber höhere Kosten verursachten. PB
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