Seit 2010 müssen alle psychiatrischen Einrichtungen ihre Leistungen nach dem OPS-Schlüssel kodieren. Foto: Eberhard Hahne
Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit, bei der Entwicklung eines neuen Entgeltsystems für die stationäre psychiatrische Versorgung durch die Selbstverwaltung regulierend einzugreifen. Dies stellte sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zur „Umsetzung des Entgeltsystems in der Psychiatrie nach Paragraf 17 d des Krankenhausfinanzierungsgesetzes“ klar.
Mit dem Krankenhausfinanzierungsreformgesetz von 2009 wurde die Selbstverwaltung beauftragt, die Vergütung von psychiatrischen Einrichtungen auf ein leistungsorientiertes und pauschaliertes System umzustellen. Vorbild ist das DRG-System. Somatische Kliniken erhalten dabei eine Pauschale, deren Höhe sich nach der behandelten Krankheit und deren Schweregrad richtet. Ein ähnliches System soll bis 2013 auch für psychiatrische Leistungen entwickelt werden. Aufgrund der Besonderheiten psychischer Erkrankungen sollen jedoch keine reinen Fallpauschalen entwickelt werden, sondern Tagespauschalen.
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Seit 2010 müssen alle psychiatrischen Einrichtungen ihre erbrachten Leistungen nach einem neuen Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) kodieren. Diese Daten bilden für das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) die Grundlage zur Berechnung der Tagespauschalen. Schon bei der Bekanntgabe des OPS-Katalogs gab es Kritik vom Arbeitskreis der Chefärztinnen und Chefärzte von Kliniken mit Psychiatrie und Psychotherapie an Allgemeinkrankenhäusern. Der OPS würde Fehlanreize für eine Leistungsausweitung setzen und führe zu einem unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwand. Die Bundesregierung verwies in ihrer Antwort, dass es Aufgabe der Selbstverwaltung sei, entsprechenden Fehlanreizen entgegenzuwirken. mei
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