POLITIK
Ambulante Kodierrichtlinien: Kleine Lösung denkbar
Dtsch Arztebl 2011; 108(20): A-1102

Um die Akzeptanz der Kodierrichtlinien zu verbessern, ist eine Stichprobenlösung im Gespräch. Skeptiker meinen, dass sie nicht kommen werde.
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags hat sich im Rahmen einer Anhörung am 10. Mai mit den Ambulanten Kodierrichtlinien (AKR) befasst. Die Abgeordneten befragten den baden-württembergischen Allgemeinarzt und Diplom-Psychologen Dr. med. Tobias Neuhauser, der fordert, die AKR in der jetzigen Form zu stoppen. Neuhausers Petition gegen die Einführung der Kodierrichtlinien in allen Praxen von Ärzten und Psychologischen Psychotherapeuten hatten circa 250 000 Unterstützer unterzeichnet; sie ist die zweiterfolgreichste in der Geschichte des Ausschusses. Wenn sich innerhalb von drei Wochen mindestens 50 000 Menschen einer Petition anschließen, findet eine öffentliche Anhörung statt (siehe auch DÄ, Heft 8 und Heft 15/2011).
Zu viele Fehler sind möglich
Neuhauser kritisierte, dass die AKR entgegen anderslautender Behauptungen nicht dazu beitragen würden, die Krankheitslast der Versicherten wie gewünscht abzubilden. So habe sich im Rahmen einer Studie gezeigt, dass mehrere Ärzte bei gleichem Informationsstand unterschiedlich kodierten, so dass statt fünf Kodierstellen nur zwei übereinstimmten. Er bemängelte zudem den erheblichen zusätzlichen bürokratischen Aufwand für Ärztinnen und Ärzte von mehr als einer Stunde pro Tag. Darüber hinaus kommt es nach Neuhausers Darstellung indirekt zu einer Kontrolle zahlreicher hausärztlichen Diagnoseentscheidungen, weil die Abrechnung der erbrachten Leistungen daran geknüpft wird, dass ein Facharzt die Diagnose überprüft.
Der Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Stefan Kapferer, verteidigte die geplanten Kodierrichtlinien. Sie sind nach seinen Worten grundsätzlich wichtig, um die Morbiditätsmessung in den Regionen zu verbessern und die gewünschte qualitätsorientierte Vergütung umsetzen zu können. Man berate aber derzeit, wie eine Überbürokratie verhindert werden könne. Denkbar sei beispielsweise, dass nur eine kleine Gruppe repräsentativer Arztpraxen kodiere.
Diese Überlegungen bestätigte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. med. Andreas Köhler. Man sei „dabei, den Beschluss unserer Vertreterversammlung umzusetzen, die Einführung auf einen repräsentativen Querschnitt von Arztpraxen zu begrenzen. Das würde bedeuten, dass nicht alle Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten die AKR verpflichtend anwenden müssen. Mehrere Lösungsoptionen gibt es dazu, die wir mit unserer Vertreterversammlung diskutieren“. Köhler ergänzte, er könne den Unmut von Kollegen wie Neuhauser verstehen. Man wolle deshalb die Einführungsphase der AKR bis zum 1. Januar 2012 verlängern und die Zeit nutzen, deren Anwendung wie beschrieben zu vereinfachen. Darüber werde gerade mit den Krankenkassen verhandelt.
Aus Kreisen der Hausärzte ist allerdings zu hören, dass mancher einer solchen Lösung nur geringe Chancen einräumt. Das Argument: Um repräsentative Angaben zur Morbidität der Bevölkerung zu erhalten, müsse man eher eine Patienten- als eine Praxenstichprobe auswählen. Bei Patienten, die mehr als ein Arzt behandele, würden sonst die Erkrankungen wahrscheinlich nur unvollständig kodiert.
Sabine Rieser
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