BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
A: Beschluß des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen vom 1. Oktober 1997
Dtsch Arztebl 1998; 95(1-2): A-53 / B-47 / C-46


Der Bundesausschuß hat in seiner Sitzung am 1. Oktober 1997 die nachfolgenden "Richtlinien des
Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Einführung neuer Untersuchungs- und
Behandlungsmethoden und über die Überprüfung erbrachter vertragsärztlicher Leistungen gemäß § 135 Abs. 1 i.
V. m. § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 SGB V" beschlossen.
Die "Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Einführung neuer
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB-Richtlinien)" in der Fassung vom 4. Dezember 1990
(Bundesarbeitsblatt Nr. 2 vom 31. Januar 1991) werden gleichzeitig in den Nrn. 1 bis 9 außer Kraft gesetzt.
Die in den Anlagen 1 bis 3 zu den bisherigen NUB-Richtlinien aufgeführten Beschlüsse des Bundesausschusses
gelten fort.
Köln, den 1. Oktober 1997
Bundesausschuß der Ärzte
und Krankenkassen
Der Vorsitzende
Jung
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