SPEKTRUM: Leserbriefe
Krankenhaus: Die Politik in die Pflicht nehmen
Dtsch Arztebl 1998; 95(1-2): A-10 / B-7 / C-7
Gedanken zur Fehlbelegung von Krankenhausbetten:


. . . Wiederholt muß aus ärztlicher Sicht darauf hingewiesen werden, daß es auch vom Gesetzgeber
fixierte ärztliche Pflicht ist, schon bei Verdachtsfällen von bestimmten Erkrankungen eine stationäre
Beobachtung und Abklärung durchzuführen.
Hingewiesen sei nochmals auf die nicht selten schwierige Abklärung einer Differentialdiagnostik, deren
Grenzen, auch judikativ gefordert, an den Horizont unseres Globus erinnern, der sich, wie auch nur mittelmäßig
Gebildeten bekannt ist, nie erreichen läßt. Dies sei auch Herrn Dreßler ins Stammbuch der Erkenntnis
geschrieben.
Erinnert werden muß auch an die Tatsache, daß Heilung nach Operation und Gesundung von Krankheit
allgemein keine Norm und erst recht nicht menschlich erdachte Satzung kennt.
Last but not least (besser: Zuletzt, im Wert gleichrangig) darf auch das subjektive Befinden des Patienten nicht
vergessen werden, das, obwohl weder meßbar noch nachempfindbar, vom Arzt zu respektieren ist. Die vom Arzt
geforderte (und sicher auch von Herrn Dreßler gewünschte) äußerste fürsorgliche Vorsicht und die exekutiv
bestimmte rigide Budgetierung der Kosten ärztlicher Pflichten sind eine Contradictio in se.
Die Politiker fordern am grünen Tisch bei Kaffee und Kuchen, fehlen aber bei der Umsetzung ihrer Forderungen
am Ort der Arbeit und Pflicht, wo die Eisen ihrer Forderungen nach gewünschtem Radius gebogen werden
müssen. Die Leistungser-bringer - hier die Ärzte - werden durch die widersprüchlichen Pflichtforderungen in
eine unerträgliche Überforderungsneurose getrieben. Heilen kann diese Neurose kein Neuroleptikum, sondern
nur die Inpflichtnahme der Politik und deren Halfter der Bürokratie für ihre Forderungen . . .
Dr. med. Wolfgang Grote, Frohnhofweg 4, 50858 Köln
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