77 Artikel im Heft, Seite 73 von 77

BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung

Änderung der Richtlinien über künstliche Befruchtung

Dtsch Arztebl 1998; 95(3): A-112 / B-95 / C-92

Der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen hat in seiner Sitzung am 1. Oktober 1997 beschlossen, die Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung (Richtlinien über künstliche Befruchtung) in der Fassung vom 14. August 1990 (Bundesarbeitsblatt Nr. 12 vom 30. November 1990) wie folgt zu ändern:
Im Abschnitt Methoden wird die folgende Nr. 10.5 neu angefügt:
"10.5 Die Intracytoplasmatische Spermainjektion (ICSI) ist derzeit keine Methode der künstlichen Befruchtung im Sinne dieser Richtlinien, da für die Beurteilung dieser Methode keine ausreichenden Unterlagen vorgelegt wurden und daher die Voraussetzungen für eine Anerkennung der Methode in der vertragsärztlichen Versorgung noch nicht vorliegen."
Die Änderung der Richtlinien tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.*
Köln, den 1. Oktober 1997


Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen


Der Vorsitzende
Jung

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