BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Änderung der Richtlinien über künstliche Befruchtung
Dtsch Arztebl 1998; 95(3): A-112 / B-95 / C-92


Der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen hat in seiner Sitzung am 1. Oktober 1997
beschlossen, die Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über ärztliche Maßnahmen
zur künstlichen Befruchtung (Richtlinien über künstliche Befruchtung) in der Fassung vom 14. August 1990
(Bundesarbeitsblatt Nr. 12 vom 30. November 1990) wie folgt zu ändern:
Im Abschnitt Methoden wird die folgende Nr. 10.5 neu angefügt:
"10.5 Die Intracytoplasmatische Spermainjektion (ICSI) ist derzeit keine Methode der künstlichen Befruchtung
im Sinne dieser Richtlinien, da für die Beurteilung dieser Methode keine ausreichenden Unterlagen vorgelegt
wurden und daher die Voraussetzungen für eine Anerkennung der Methode in der vertragsärztlichen Versorgung
noch nicht vorliegen."
Die Änderung der Richtlinien tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.*
Köln, den 1. Oktober 1997
Bundesausschuß der Ärzte
und Krankenkassen
Der Vorsitzende
Jung
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