SEITE EINS
Abtreibungsrecht: Schwachstelle
Dtsch Arztebl 1998; 95(3): A-57 / B-49 / C-49


Schon seit langem üben Politiker, Vertreter der Kirchen und vor allem auch Ärzte Kritik an der seit
1995 geltenden gesetzlichen Abtreibungsregelung. Zu konkreten Forderungen führte ein jetzt
bekanntgewordener Fall. Zum Hintergrund: Im Sommer letzten Jahres war in der Oldenburger Frauenklinik nach
einem späten Schwangerschaftsabbruch ein Kind, bei dem die Ärzte zuvor eine Trisomie 21 diagnostiziert
hatten, lebend zur Welt gekommen. Anschließend wurde es lediglich in eine Decke gewickelt und "beobachtet".
Erst mehrere Stunden nach der Geburt wurde das Kind versorgt.
Daß dies kein Einzelfall ist, stellte der Hannoveraner Gynäkologe Dr. med. Christian Albring fest. Bei 30
Prozent der Abtreibungen nach der 20. Schwangerschaftswoche überlebt der Fötus nach seinen Angaben. Das,
was bei der Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs zunächst generell begrüßt worden war, nämlich die
Abschaffung der embryopathischen Indikation, erweist sich jetzt also als Schwachstelle des
Abtreibungsgesetzes. Denn die medizinische Indikation wurde insofern erweitert, als daß sie nicht nur auf eine
Gefahr für das Leben der Mutter begrenzt war, sondern sich auch auf potentielle psychische Gefahren nach der
Geburt bezog. In der Praxis scheint dies dann wohl so auszusehen, daß Frauen ohne eine zeitliche Begrenzung
ihr Kind abtreiben durften, wenn sie nachweisen konnten, daß die Behinderung des Kindes bei ihnen zu
schweren psychischen Störungen führen würde.
Der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. med. Dr. h. c. Karsten Vilmar, und der Vorsitzende des Marburger
Bundes, Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, plädierten deshalb jetzt für eine Präzisierung des
Abtreibungsrechts. Vilmar forderte, daß Abbrüche nur in jenem Schwangerschaftsstadium erlaubt sein sollten, in
dem der Embryo außerhalb des Mutterleibs noch nicht lebensfähig sei. Er hält ein Abtreibungsverbot von der 20.
Schwangerschaftswoche an für sinnvoll. Montgomery ergänzte, die Politik müsse den Mut aufbringen, diese
Grenze zu setzen. Rückendeckung erhielten die Ärztevertreter bereits von mehreren Politikern. Der Deutsche
Ärztinnenbund sprach sich indes für einen ethischen Kodex der Ärzteschaft aus, Schwangerschaften nur noch bis
zu einem bestimmten Zeitpunkt abzubrechen.
Der Ärztinnenbund argumentiert, daß sich das Eintreten der medizinischen Indikation nicht zeitlich rigide
festlegen lasse. Grundsätzlich stehen die meisten Eltern nämlich vor dem Problem, daß der zeitliche Ablauf von
Untersuchung und Diagnose eine Abtreibung vor der zwölften Woche gar nicht ermöglicht.
Das Schicksal des Oldenburger Babys wirft allerdings auch die Frage auf, ob die von dem australischen
Bioethiker Peter Singer getroffene Unterscheidung zwischen "lebenswertem" und "lebensunwertem" Leben
wirklich eine bisher rein theoretische Diskussion ist, wenn das Leben von Neugeborenen nicht mehr generell
geachtet wird. Gisela Klinkhammer
Leserkommentare
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.