SPEKTRUM: Leserbriefe
Gebührenordnung: "Sozialexperten" aller Parteien gefragt
Dtsch Arztebl 1998; 95(3): A-64 / B-52 / C-52
Zu dem "Seite eins"-Beitrag "Beihilfe-Diktat" von Dr. Harald Clade in Heft 47/1997:


Daß in Zeiten der knappen öffentlichen Kassen auch im Rahmen des Beihilfe-Etats gespart wird, muß
niemanden verwundern. Die Proteste unseres Kammerpräsidenten in allen Ehren, aber sie werden uns Ärzte
nicht davor bewahren, wieder einmal eine Sondersteuer infolge der Absenkung des Gebührenrahmens zu leisten.
Wer den ständigen Ärger mit den Beihilfestellen kennt, wird sich ohnehin wünschen, daß der kleine Beamte mit
niedrigem Gehalt endlich in die Gesetzliche Krankenversicherung eingegliedert wird, wo er auch hingehört.
Damit entfiele der staatliche Druck auf die privatärztliche Gebührenordnung.
Sozial gerecht geht es allerdings erst dann zu, wenn dafür im Gegenzug das gutverdienende freiwillig versicherte
Mitglied, zum Beispiel einer Betriebskrankenkasse, sich samt seiner Familie nur noch privat versichern muß,
anstatt ambulante ärztliche Leistungen zum Sozialtarif in Anspruch nehmen zu können.
Vielleicht wäre das ein Thema nicht nur für die Ärztekammern, sondern auch für die selbsternannten
"Sozialexperten" aller Parteien.
Dr. med. Steffen Lindner, Hauptstraße 102-104, 50126 Bergheim
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