POLITIK: Nachrichten - Aus Bund und Ländern
BMG beanstandet Arzneimittel-Richtlinien
Dtsch Arztebl 1998; 95(3): A-71 / B-59 / C-59


KÖLN. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat einen Teilbeschluß des Bundesausschusses
der Ärzte und Krankenkassen zu den Arzneimittel-Richtlinien beanstandet, mit dem Festbeträge für bestimmte
Gruppen von Phytotherapeutika gebildet werden sollten. Nach Ansicht des BMG sind bei der Gruppenbildung
die Sachverständigen der besonderen Therapierichtung Phytotherapie nicht genügend berücksichtigt worden.
Die Entscheidung des Ministeriums ist auf eine Änderung im 2. GKV-Neuordnungsgesetz zurückzuführen.
Danach müssen die Stellungnahmen von Vertretern der besonderen Therapierichtungen bei Beurteilungen "alternativer Heilmethoden"
stärker einbezogen werden. HK
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