. . . Von den Autoren wird ausgeführt, dass übermäßig viele Absolventen eines Medizinstudiums nicht eine Tätigkeit in der kurativen Medizin anstreben. Dies ist jedoch nach der bundesweiten Studierendenbefragung der Universität Kassel („Die Sicht der Nachwuchsmediziner auf das Medizinstudium“ – Ergebnisse einer Absolventenbefragung der Abschlussjahrgänge 2007– 2008) nicht richtig. Nach dieser Studie möchten 94 Prozent der Absolventen kurativ tätig werden. Auch nach dem „11. Studierendensurvey“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom Frühjahr 2011 traten die Studierenden der Medizin mit ihren sozialen Ansprüchen besonders hervor. Sie wollen helfen und nützlich sein. Im Fächervergleich liegen sie auf dem ersten Platz vor den Sozialwissenschaften. Danach spricht alles dafür, dass die richtigen Studierenden für die Humanmedizinplätze der Universitäten zugelassen werden.
Weiterhin ist nicht zutreffend, dass lediglich die Abiturnote das maßgebliche Kriterium zur Zulassung von Abiturienten zum Medizinstudium ist. Vielmehr führen 27 von 35 Fakultäten Auswahlverfahren durch, in denen sich die Bedeutung des Notendurchschnitts aufgrund einer vorher erfolgten Berufsausbildung beziehungsweise entsprechender Leistungskurse oder der Teilnahme an einem Auswahltest erheblich relativiert.
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Ferner möchten wir noch anmerken, dass der Vorschlag, ein Zulassungsverfahren so zu gestalten, dass kein Raum für Studienplatzklagen mehr besteht, bei den Fakultäten durchaus auf Zustimmung trifft. Die Schlussfolgerung, dass die zentrale Vergabe der Studienplätze über die Stiftung Hochschulstart abgeschafft werden sollte, ist jedoch nicht nachvollziehbar. Studienplatzklagen resultieren nämlich nicht aus der Vergabe der Studienplätze nach Abiturnoten. Dieses Verfahren wurde gerade gewählt, um einen rechtssicheren Weg zu beschreiten. „Einklagen“ funktioniert auch dann, wenn Studienplätze über andere Kriterien vergeben werden.
Weder ein vollständiges Auswahlverfahren über die Fakultäten, das einige Standorte momentan finanziell überfordern würde, noch eine im Landesgesetz etablierte Zielzahl, wie das Beispiel an der Berliner Charité zeigt, können Studienplatzklagen verhindern. Die Charité hat pro Jahr 1 200 Klagen zu bestreiten. Bundesweit sind es rund 20 000 Klagen. Die erforderliche breite Diskussion sollte daher künftig gemeinsam mit den medizinischen Fakultäten geführt werden. Mit Spekulationen über die Verhältnisse ist niemandem gedient.
Dr. rer. nat. Volker Hildebrandt, Generalsekretär des Medizinischen Fakultätentages, 10559 Berlin
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