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Niederlassung: Eine Pflicht entfällt
Dtsch Arztebl 1998; 95(6): A-245 / B-212 / C-191


Wer sich als Vertragsarzt niederlassen will, muß eine Reihe von Anforderungen erfüllen. Traditionell
und auch nicht ganz ohne Sinn gehört dazu die obligatorische Teilnahme an einem Lehrgang zur "Einführung in
die vertragsärztliche Tätigkeit". Jahr für Jahr bieten die Kassenärztlichen Vereinigungen bundesweit rund 50
solcher zumeist eintägigen Lehrgänge an.
Den angehenden Vertragsärzten werden dabei grundlegende Informationen vermittelt - zur Gesetzlichen
Krankenversicherung, zum höchst komplexen Kassenarztrecht und nicht zuletzt zu Fragen der Wirtschaftlichkeit
und deren Überprüfung. Sie erfahren auch, wie die Abrechnung funktioniert und welche Formulare wie
auszufüllen sind. Trocken, aber für die tägliche Arbeit unverzichtbar. Was Generationen von Kassenärzten
durchlaufen haben, wird nach Lage der Dinge bald nicht mehr zum Pflichtprogramm zählen. Der Bundesrat berät
Mitte Februar eine Verordnung des Seehofer-Ministeriums zur Änderung der Zulassungsverordnung. Darin wird
die Verpflichtung zur Teilnahme am Einführungslehrgang gestrichen, weil diese nicht mit dem europäischen
Recht in Einklang steht.
Die einschlägige EG-Richtlinie schreibt nämlich vor, daß für die Niederlassung eines Arztes über das
notwendige Diplom hinaus keine zusätzlichen Anforderungen gestellt werden dürfen.
So viel zur Rechtslage. Bleibt die Frage, wann und wo der Vertragsarzt sein sozial- und kassenarztrechtliches
Rüstzeug erwerben soll. Der Bundesgesundheitsminister sieht diese Aufgabe weiterhin bei den KVen, und zwar
in Form von obligatorischen Fortbildungsveranstaltungen. Das bevorstehende Aus für die mehr oder weniger in
Formalismus erstarrten Einführungslehrgänge bietet damit zugleich die Chance, neue Konzepte zu entwickeln,
um den künftigen Kassenärzten möglichst praxisnahe Seminare anzubieten. Die private Wirtschaft macht dies
seit Jahren erfolgreich vor. Josef Maus
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