BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Änderung der Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung über die Durchführung der vertragsärztlichen Versorgung bei einer den Bereich einer Kassenärztlichen Vereinigung übergreifenden Berufsausübung (KV-übergreifende Berufsausübungs-Richtlinie)
PP 10, Ausgabe Juni 2011, Seite 291


Bekanntmachungen
Die Richtlinie vom 29. Mai 2007, geändert durch Beschluss des Vorstands der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 8. März 2011 wird wie folgt neu bekannt gemacht:
Artikel 1
1. In § 1 Abs. 2 Nr. 2 wird der Klammerzusatz (§ 33 Abs. 2 Satz 1 und 6 Ärzte-ZV) durch den Klammerzusatz (§ 33 Abs. 2 Satz 2 Ärzte-ZV) ersetzt.
2. § 3 wird wie folgt geändert:
a) In § 3 Nr. 2 Satz 2 wird die Angabe „§ 1 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3“ durch die Angabe „§ 1 Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 4“ ersetzt.
b) In § 3 Nr. 2 Satz 3 wird die Angabe „§ 1 Abs. 2 Nr. 4“ durch „§ 1 Abs. 2 Nr. 1“ ersetzt.
3. Nach § 6 Absatz 1 wird folgender Absatz 2 eingefügt:
a) „(2) Die Zuweisung der Regelleistungsvolumen in den beteiligten Kassenärztlichen Vereinigungen erfolgt dem Abs. 1 entsprechend für die in dem jeweiligen Bereich erbrachten Leistungen durch die jeweils zuständige Kassenärztliche Vereinigung. Die beteiligten Kassenärztlichen Vereinigungen sind verpflichtet, sich vor der Zuweisung der Regelleistungsvolumen bei KV-übergreifender Berufsausübung gegenseitig über die Ermittlung und Höhe des Regelleistungsvolumens zu unterrichten und bei Überschneidungen ggf. Anpassungen vorzunehmen.“
b) Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3.
4. In § 11 wird folgender Satz angefügt:
„Die Änderungen durch Beschluss vom 8. März 2011 treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.“
Artikel 2
Inkrafttreten
Berlin, den 8. März 2011
gez. Dr. med. A. Köhler gez. Dr. med. C.-H. Müller
Vorsitzender des Vorstandes Vorstand
Leserkommentare
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