Berufsverband und Fachgesellschaft haben ein Gutachten in Auftrag gegeben, um klären zu lassen, unter welchen Rahmenbedingungen vor allem die medikamentöse Tumortherapie in Zukunft erbracht werden sollte.
Die Hämatologen und Onkologen unterstreichen ihre seit langem aufgestellte Forderung nach einer Neuordnung ihres ambulanten Versorgungsbereichs mit der Vorlage eines Gutachtens. Der Berufsverband der niedergelassenen Hämatologen und Onkologen in Deutschland (BNHO), die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie (DGHO) sowie die Deutsche Krebsgesellschaft präsentierten Ende Mai eine Expertise* von Prof. Dr. Jürgen Wasem und Mitarbeitern, die vor allem auf die medikamentöse Tumortherapie Bezug nimmt.
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Die Gesundheitsökonomen favorisieren einen eigenen spezialärztlichen Versorgungssektor „Ambulante Onkologie“, dessen Grenzen der Gesetzgeber abstecken soll. Dem Gemeinsamen Bundesausschuss wäre es danach überlassen, personen- und einrichtungsbezogene Qualitätsanforderungen für alle interessierten Leistungserbringer zu formulieren. Denkbar wären zwei Varianten: Erstens ein freier Marktzugang ohne Bedarfsplanung und Zulassungsbeschränkungen, zweitens eine geplante Zulassung auf Basis von populations- und morbiditätsorientierten Kennziffern. Derzeit gebe es ein ungeordnetes Nebeneinander, bemängelte der BNHO-Präsident, Priv.-Doz. Dr. med. Stephan Schmitz. So könnten sich aufgrund der Bedarfsplanung junge Kolleginnen und Kollegen nicht niederlassen, obwohl der Versorgungsbedarf hoch sei. Krankenhäuser erhielten hingegen auf Basis der Regelungen nach § 116 b Sozialgesetzbuch V relativ einfach eine Zulassung. Dazu komme, dass niedergelassene Onkologen sich mit gedeckelten Budgets arrangieren müssten, während die Kliniken unbegrenzt Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen könnten.
Ältere onkologische Patienten erfordern mehr Expertise
Wasem weist auf weitere Unterschiede hin: Danach sind die Zulassungs- und Teilnahmevoraussetzungen zur Behandlung onkologischer Patienten für Krankenhaus- und Vertragsärzte zwar ähnlich hoch, doch wird die Einhaltung bei den Niedergelassenen kontinuierlicher überprüft. Auch können Krankenhäuser onkologische Patienten stationär aufnehmen und im Rahmen des geltenden Verbotsvorbehalts Leistungen erbringen, während dies den Vertragsärzten verwehrt ist.
Prof. Dr. med. Mathias Freund, DGHO-Sekretär, betonte, dass die Entwicklung zahlreicher neuer Tumormedikamente und die internistischen Begleiterkrankungen der zunehmend älteren Patienten die Kollegen inzwischen vor erhebliche Anforderungen stellten: „Diese Patienten bedürfen einer ganzheitlichen Betreuung, dies kann nicht mehr nebenbei, am Nachmittag nach dem Operations- und Endoskopieprogramm geschehen.“
Die medikamentöse Tumortherapie ist nach Freunds Ansicht auch nichts für Vertragsärzte, die nur auf geringe Fallzahlen kommen. Alle therapierenden Ärzte sollten in Netzwerke eingebunden sein, um eine umfassende Kompetenz zu garantieren, forderte er. Deshalb sollten onkologische Zentren bei der Neuordnung der ambulanten Versorgung eine zentrale Rolle spielen.
Dem Gutachten zufolge würde die Umsetzung der Vorschläge für den neuen Bereich „Ambulante Onkologie“ auf Landesebene erfolgen, und zwar in einem Landesausschuss Ambulante Onkologie mit Vertretern der Kassenärztlichen Vereinigung, der Landeskrankenhausgesellschaft und den Landesverbänden der Krankenkassen. Repräsentanten des Bundeslandes, der Landesärztekammer und des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen sollten beratend mitwirken.
Sinnvoll wäre nach Auffassung der Wissenschaftler auch ein einheitliches Vergütungssystem auf der Basis dreiseitiger Verträge zwischen dem GKV-Spitzenverband, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Darüber hinaus schlagen sie eine monistische Finanzierung der Investitionskosten und gleiche Marktbedingungen für den Bezug von Zytostatika vor.
Sabine Rieser
*Das Gutachten ist nachzulesen unter: www.bnho.de/aktuelles.
NEUORDNUNG IST TEIL DES GESETZENTWURFS
Im Referentenentwurf zum Versorgungsstrukturgesetz wird vorgeschlagen, einen sektorverbindenden Versorgungsbereich einzuführen. Er soll mehr als die onkologische Versorgung umfassen.
Dazu heißt es unter anderem: „Es wird stufenweise eine ambulante, spezialärztliche Versorgung für Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen, seltenen Erkrankungen, hochspezialisierten Leistungen sowie bestimmten ambulanten Operationen und stationsersetzenden Eingriffen als eigenständiger Bereich im Gesundheitsversorgungssystem der GKV mit gleichen Qualifikationsanforderungen für niedergelassene Vertragsärztinnen und Vertragsärzte und Krankenhäuser geschaffen. Die Vergütung erfolgt vorläufig nach EBM.“
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