Vertreter eines "Forums zukunftsfähige Ethik" forderten Anfang Februar in Bonn die Bundesregierung
auf, das geplante "Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin" des Europarates nicht zu unterzeichnen.
Wolf-Dietrich Trenner von der Fördergemeinschaft für Taubblinde begründete die ablehnende Haltung des
Forums damit, daß die sogenannte Bioethik-Konvention Forschung an Nichteinwilligungsfähigen auch dann
gestatte, wenn für die betroffene Versuchsperson selbst kein Nutzen zu erwarten sei.
Dieser Auffassung schloß sich der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gerontopsychiatrie und
-psychotherapie, Prof. Dr. med. Dr. phil. Rolf D. Hirsch, an. Eine ausschließlich fremdnützige Forschung sei
grundsätzlich abzulehnen. Hirsch forderte außerdem, die Begriffe "minimales Risiko" und "minimale Belastung"
genauer zu definieren.
Der Gerontopsychiater bemängelte schließlich an der Bioethik-Konvention, daß sie in einigen Punkten mit
geltendem Recht in der Bundesrepublik kollidiere.
Der Präsident der Ärztekammer Berlin, Dr. med. Ellis Huber, forderte, daß sich Ärzte auf die Seite jedes
einzelnen Individuums stellen sollten. Wenn fremdnützige Forschung an Nichteinwilligungsfähigen zulässig sei,
leiste dies einer Restauration des Halbgottes in Weiß Vorschub, befürchtete Huber.
Die kritische Haltung gegenüber fremdnütziger Forschung bedeute jedoch nicht, daß Forschung an
Nichteinwilligungsfähigen generell abgelehnt werde, betonte Trenner. Sie sei zum Beispiel bei leukämiekranken
Kindern durchaus erforderlich. Skeptisch äußerte sich Hirsch allerdings, was die Notwendigkeit der Forschung
bei Dementen angeht. Er gab zu bedenken, daß bisher die Forschung über Demenzen fast ausschließlich
organisch orientiert sei. Weitgehend unerforscht sei dagegen, inwieweit weitere ursächliche Faktoren, wie zum
Beispiel das psychosoziale Umfeld, zur Auslösung einer Demenz beitragen und welchen Stellenwert sie haben.
Außerdem sind nach Auffassung der Leiterin des Instituts für Pflegewissenschaft der Universität WittenHerdecke, Christel Bienstein, die Ergebnisse bereits vorliegender Forschungsergebnisse bisher viel zu selten
genutzt worden.
Das Bundesjustizministerium setzte sich vor kurzem in einer Antwort auf eine kleine Anfrage im Bundestag mit
dieser Kritik auseinander. Die Bundesregierung stellte fest, "daß ausschließlich fremdnützige Forschung, die
weder einen unmittelbaren noch mittelbaren Nutzen für die einbezogenen Personen selbst noch für die
Betroffenen der gleichen Alters- oder Krankheitsgruppe erwarten läßt, keinesfalls zulässig ist". In einigen
Gebieten der Medizin, in denen die Patienten dem Gesetz nach vielfach einwilligungsunfähig sind, bestehe im
Interesse der Patienten jedoch eine Notwendigkeit zur medizinischen Forschung, "um auch diesen Betroffenen
eines Tages medizinische Hilfe zukommen zu lassen".
Auch die Deutsche Alzheimer Gesellschaft habe vor kurzem darauf hingewiesen, daß ein großer Bedarf an
krankheitsursachenbezogener Forschung mit dem Ziel der Entwicklung von Diagnostik und Therapie des
Morbus Alzheimer bestehe. Im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten sei die Bundesregierung bemüht, ihren
Einfluß dahingehend geltend
zu machen, daß Forschungsvorhaben auf einem den deutschen Bestimmungen entsprechenden Schutzniveau
durchgeführt würden, so das Ministerium. Gisela Klinkhammer
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