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POLITIK: Aktuell

Fremdnützige Forschung: "Eine Restauration des Halbgottes in Weiß"

Dtsch Arztebl 1998; 95(7): A-328 / B-278 / C-260

Klinkhammer, Gisela

Vertreter eines "Forums zukunftsfähige Ethik" forderten Anfang Februar in Bonn die Bundesregierung auf, das geplante "Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin" des Europarates nicht zu unterzeichnen. Wolf-Dietrich Trenner von der Fördergemeinschaft für Taubblinde begründete die ablehnende Haltung des Forums damit, daß die sogenannte Bioethik-Konvention Forschung an Nichteinwilligungsfähigen auch dann gestatte, wenn für die betroffene Versuchsperson selbst kein Nutzen zu erwarten sei.
Dieser Auffassung schloß sich der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gerontopsychiatrie und -psychotherapie, Prof. Dr. med. Dr. phil. Rolf D. Hirsch, an. Eine ausschließlich fremdnützige Forschung sei grundsätzlich abzulehnen. Hirsch forderte außerdem, die Begriffe "minimales Risiko" und "minimale Belastung" genauer zu definieren. Der Gerontopsychiater bemängelte schließlich an der Bioethik-Konvention, daß sie in einigen Punkten mit geltendem Recht in der Bundesrepublik kollidiere.
Der Präsident der Ärztekammer Berlin, Dr. med. Ellis Huber, forderte, daß sich Ärzte auf die Seite jedes einzelnen Individuums stellen sollten. Wenn fremdnützige Forschung an Nichteinwilligungsfähigen zulässig sei, leiste dies einer Restauration des Halbgottes in Weiß Vorschub, befürchtete Huber.
Die kritische Haltung gegenüber fremdnütziger Forschung bedeute jedoch nicht, daß Forschung an Nichteinwilligungsfähigen generell abgelehnt werde, betonte Trenner. Sie sei zum Beispiel bei leukämiekranken Kindern durchaus erforderlich. Skeptisch äußerte sich Hirsch allerdings, was die Notwendigkeit der Forschung bei Dementen angeht. Er gab zu bedenken, daß bisher die Forschung über Demenzen fast ausschließlich organisch orientiert sei. Weitgehend unerforscht sei dagegen, inwieweit weitere ursächliche Faktoren, wie zum Beispiel das psychosoziale Umfeld, zur Auslösung einer Demenz beitragen und welchen Stellenwert sie haben. Außerdem sind nach Auffassung der Leiterin des Instituts für Pflegewissenschaft der Universität WittenHerdecke, Christel Bienstein, die Ergebnisse bereits vorliegender Forschungsergebnisse bisher viel zu selten genutzt worden.
Das Bundesjustizministerium setzte sich vor kurzem in einer Antwort auf eine kleine Anfrage im Bundestag mit dieser Kritik auseinander. Die Bundesregierung stellte fest, "daß ausschließlich fremdnützige Forschung, die weder einen unmittelbaren noch mittelbaren Nutzen für die einbezogenen Personen selbst noch für die Betroffenen der gleichen Alters- oder Krankheitsgruppe erwarten läßt, keinesfalls zulässig ist". In einigen Gebieten der Medizin, in denen die Patienten dem Gesetz nach vielfach einwilligungsunfähig sind, bestehe im Interesse der Patienten jedoch eine Notwendigkeit zur medizinischen Forschung, "um auch diesen Betroffenen eines Tages medizinische Hilfe zukommen zu lassen". Auch die Deutsche Alzheimer Gesellschaft habe vor kurzem darauf hingewiesen, daß ein großer Bedarf an krankheitsursachenbezogener Forschung mit dem Ziel der Entwicklung von Diagnostik und Therapie des Morbus Alzheimer bestehe. Im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten sei die Bundesregierung bemüht, ihren Einfluß dahingehend geltend zu machen, daß Forschungsvorhaben auf einem den deutschen Bestimmungen entsprechenden Schutzniveau durchgeführt würden, so das Ministerium. Gisela Klinkhammer
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