POLITIK: Kommentar
Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen: Vielfältige Qualitätssicherung
Dtsch Arztebl 2011; 108(26): A-1460 / B-1232 / C-1228

Seit Gründung der ersten Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen im Jahr 1975 war es vorrangiges Ziel der Ärzteschaft, Patienten eine Anlaufstelle für deren Behandlungsfehlervorwürfe zu geben und Ärzte vor unberechtigten Klagen zu schützen. Daraus ist mittlerweile eine anerkannte Streitschlichtungskultur entstanden, die von vielen anderen Berufsgruppen wie zum Beispiel den Rechtsanwälten übernommen wurde.

Barbara Berner, Rechtsanwältin
Während diese mittlerweile den Weg der Zentralisierung gegangen sind und eine bundesweit tätige „Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft“ gegründet haben, sind ärztlicherseits Gutachterkommissionen bei den Ärztekammern Nordrhein, Westfalen-Lippe, Rheinland-Pfalz, Hessen, Saarland, Bayern und Sachsen entstanden. Die Ärztekammern der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben dagegen eine Arbeitsgemeinschaft gebildet. Ihre gemeinsame Einrichtung, die Norddeutsche Schlichtungsstelle, hat seit 1976 mehr als 85 000 Patientenanträge begutachtet.
Insgesamt wurden von 1993 bis 2009 fast 170 000 Anträge gestellt. Ihre Anzahl hat sich rasch erhöht: Waren es im Jahr 1993 erst 6 715 Anträge, so lag die Zahl fünf Jahre später, 1998, bereits bei 9 289. Die bisher größte Anzahl wurde für das Jahr 2004 mit 11 144 Anträgen erfasst. Im vergangenen Jahr, 2010, betrug sie 11 016.
Alle Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen teilen mehr Gemeinsamkeiten, als sie Unterschiede trennen. Namen und Verfahren sind im Laufe der Jahre bei allen Gremien geändert und fortentwickelt worden. Die außergerichtliche Schlichtung steht überall im Vordergrund. Die bewährte Arbeit ist zudem in den letzten Jahren durch neue Felder erweitert worden, beispielsweise durch Qualitätssicherung im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen gemeinsam mit Einrichtungen der Ärztekammern.
Über all dies tauschen sich die Vertreter der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen regelmäßig auf ihrer Ständigen Konferenz aus. Ein derartiges Treffen fand erstmals im Jahr 1979 im Ärztehaus Bayerns statt. Dort wurde auch beschlossen, in Zukunft eine gemeinsame Jahresstatistik aller Stellen zu führen und die Ständige Konferenz zu einem regelmäßigen Austausch zu nutzen. Dies geschieht seit zwölf Jahren unter dem Vorsitz des Präsidenten der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, Dr. med. Andreas Crusius.
Im Mittelpunkt der Beratungen steht die gemeinsame Statistik, die in den Tätigkeitsberichten der Ärztekammern und der Bundesärztekammer veröffentlicht wird. Nachdem die Daten zunächst nur die Tätigkeit der Gremien als solche abbildeten, werden Meldungen seit dem Jahr 2003 mit Hilfe eines elektronischen Statistikbogens vorgenommen (Medical Error Reporting System, abgekürzt MERS). Dies ist eine Qalitätssicherungsmaßnahme nach innen und nach außen.
Intern dient MERS dazu, gemeinsame Auswertungen zu ermöglichen, zum Beispiel zu Zwecken der Fortbildung von Ärzten. Außerdem ermöglicht das Medical Error Reporting System den Vergleich der Verfahren, so dass sich eine Einheitlichkeit bei der Begutachtung der Anträge herstellen lässt.
Allein die Norddeutsche Schlichtungsstelle hat im Jahre 2010 bereits 43 Artikel in Fachzeitschriften publiziert, in mehr als 40 Vorträgen über ihre Arbeit referiert und Fortbildungsveranstaltungen für Gutachter organisiert. Im Dezember 2009 fand zudem eine Gutachterschulung gemeinsam mit der Bundesärztekammer statt. Die Schulung der Gutachter wird mittlerweile als wichtiger Qualitätsaspekt der Schlichtungsarbeit angesehen. Denn nur auf der Basis eines kompetenten Gutachtens kann die richtige Entscheidung getroffen werden.
Auf den Homepages der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen werden zudem zahlreiche Fallbeispiele aus der Arbeit der Gremien veröffentlicht, die für Ärzte hilfreich sind. Ein Beispiel hierfür ist folgender Link: www.laek-rlp.de/ueberuns/ausschuesse/schlichtung/index.php. Doch nicht allein für sie: Auch die Verfasser von Dissertationen stützen sich auf das Datenmaterial der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen.
Wer sich für deren Tätigkeit genauer interessiert, auch für ihre Wirkung in Bereichen wie Qualitätssicherung und Fortbildung, findet in den jährlichen Tätigkeitsberichten der Landesärztekammern Hinweise auf die vielfältigen Aktivitäten. Über die Homepage der Bundesärztekammer (www.baek.de) sowie über die eigene Homepage www.gutachter-und-schlichtungsstellen.de lassen sich ebenfalls Informationen abrufen.
Die Autorin ist Fachabteilungsleiterin in der gemeinsamen Rechtsabteilung von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung. Sie übernimmt seit vielen Jahren die Geschäftsführung der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen.
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