Lesefrüchtchen
Privatisierung: Aufgedrängte Arbeitsverhältnisse
Montag, 21. Februar 2011
Als die Rhön-Klinikum AG 2006 die vereinigten Universitätskliniken Gießen-Marburg übernahm, schauten die konkurrierenden privaten Klinikketten neidlos zu. Niemand traute sich an einen solch großen Brocken ran. Auch befürchtete man, die Verquickung von Krankenversorgung, Lehre und Forschung (die eine privat, die anderen staatlich organisiert), werde sich nicht auseinanderrechnen lassen.
Durch den Beschluss des Bundesverfasssungsgerichts vom 25. 1. 2011 (Aktenzeichen 1 BvR 1741/09, veröffentlicht am 16. 2.) mögen sich die abwartenden Beobachter bestätigt fühlen, wenn auch aus ganz anderen als den befürchteten Gründen. Karsruhe hält nämlich die gesetzlich verordnete pauschale Überleitung von Personal, in diesem Fall einer Krankenschwester (hinter der Verdi steckt), für verfassungswidrig.
Denn der Schwester sei der freigewählte Arbeitgeber entzogen und ein neuer Arbeitgeber aufgedrängt worden. Widerspruch sei ihr verwehrt gewesen, der Kündigungschutz ausgehebelt. Die von Artikel 12 Abs. 1 GG geschützte Privatautonomie des Arbeitsnehmers sei daher verletzt. Der Gießen-Marburger Fall wird noch den hessischen Gesetzgeber beschäftigen und anschliessend den neuen wie den alten Arbeitgeber, könnte die Verdi-Krankenschwester doch verlangen, wieder öffentlich angestellt zu werden. Was dann?
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dürfte sich
generell bei künftigen Privatisierungen auswirken.
Denn die Ausgangslage bei der Privatisierung kommunaler Häuser (und das sind die Kandidaten), ist durchaus vergleichbar. Daran ändert auch die Rechtsform der GmbH nichts, die hatte nämlich auch das Gießen-Marburger Klinikum.
Die in Hessen jetzt ventilierte Lösung – Anstellung des Personals bei der öffentlichen Hand und "Ausleihen" an den privaten Träger – dürfte für die Kommunen kaum attraktiv sein, die Alternative langwieriger und teurer Kündigungsschutzverfahren für die Privaten mehr als lästig.
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