Vom Arztdasein in Amerika
Wenn es ums Geld geht
Freitag, 31. August 2012
Wenn ein Patient in den
USA in die Notaufnahme kommt, muss der Notaufnahmearzt neben seiner ärztlichen
Diagnostik stets entscheiden, ob der Patient stationär aufgenommen (admission), entlassen (discharge to home) oder aufgenommen, aber
nur beobachtet (observation) wird.
Das US-staatliche Krankenversicherungswesen (Medicare und Medicaid)
hat sich diesen Beobachtungsstatus vor etlichen Jahren ausgedacht; es geht, wie
so oft in staatlich gelenkten Versicherungssystemen, primär um Geldersparnis
durch Kostenverlagerung.
Der klassische Beobachtungsfall
in den USA ist jener Patient mit Brustschmerzen, der vom kardialen Risiko her
als intermediär eingeschätzt wird und daher beobachtet werden sollte: Man nimmt
den Patienten auf, um kardiale Isoenzyme und Telemetrie im Verlauf zu
beobachten, um NS-Hebungsinfarkte, Kammerflimmern usw. auszuschlieβen. Die Patienten werden also im eigentlichen
Sinne des Wortes mittels Elektro-, Labor- und Klinikdiagnostik stationär beobachtet.
Hierfür wird dem Patienten der Beobachtungs- und nicht Aufnahmestatus
zugeteilt.
Der Haken ist für den
Patienten wichtig: Der US-Staat zahlt zwar den stationären Aufenthalt, aber nur
die ersten 23 Stunden und bezahlt weiterhin nicht die Medikation; es wird
erwartet, dass
der Patient diese mitbringt oder selber bezahlt. Dadurch entstehen dem
Patienten zwischen 50 bis 1.000 US-Dollar an Zusatzkosten – viel Geld, das sich
der US-Staat durch Umwälzung auf den Patienten und erzwungene Minimaldiagnostik
beim Krankenhausträger spart.
Wie reagiert der Patient?
Das will ich anhand eines Beispiels aufzeigen.
Ich nahm kürzlich eine
Patientin mit neu aufgetretenem Hornersyndrom auf; sie erfüllte angesichts eines
ansonsten normalen Untersuchungsbefundes nicht die Bedingungen einer regulären
Aufnahme und wurde daher nur zur Beobachtung aufgenommen. In den 23 mir zur
Verfügung stehenden Stunden ordnete ich all die Untersuchungen und Konsile an,
die ich benötigte, und fand nur einen verdächtigen kleinen Halstumor. Noch
immer erfüllte sie damit nicht die Kriterien einer regulären Aufnahme. Ihr Ehemann und sie wurden sichtlich nervöser, je näher wir der 23. Krankenhausstunde
kamen. Nicht überraschend wurde ich fast stündlich ab ihrer 20.
Aufenthaltsstunde angepiepst: Wann sie denn gehen könne, wo ich denn bliebe.
Die Patientin bestand
darauf, sofort entlassen zu werden, um die Tumorabklärung ambulant machen zu
lassen. Der Grund: Sie und ihr Mann hatten Angst vor der Krankenhausrechnung.
Ich entließ sie, aber mit meinen ärztlichen Kollegen saß ich noch eine Weile
zusammen und besprach den Fall: Der finanzielle Druck, der auf sie ausgeübt
worden war und damit mich indirekt tangiert hatte, überwältigte mich.
All die anderen
Patienten, bei denen die Krankenversicherung zu 100% die Rechnung zahlt, haben
oftmals überhaupt keine Eile, entlassen zu werden. Kaum hat man eine
schmerzhafte Eigenbeteiligung, ist man zu Kompromissen bereit. In den USA ist
dieser Mechanismus deutlich starker zu spüren als in vielen europäischen
Staaten; man kann so manches hier lernen.
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