1. Bezüglich Beglaubigung würde ich einfach ans US-Konsulat gehen; gibt schnell Termine, ist billig und wirft keine Fragen auf. Man muss KEIN US-citizen dafür sein. 2. Bei degree habe ich physician angegeben, man hat ja als Abschluss das Staatsexamen wo draufsteht, dass man die "ärztliche" Prüfung bestanden hat. Haben die kommentarlos geschluckt.
Wer kann das Dokument denn beglaubigen? Jeder Notar in Deutschland, jeder mit nem Siegel in Deutschland, nur US Stellen?
Wie habt Ihr das gehandhabt?
Hallo GOMER, ich bin beim Notar gewesen, genauer gesagt bei zwei Notaren, da die erste rumgestresst hat, von wegen sie koenne das so nicht beglaubigen. Der zweite Notar hat alles anstandslos beglaubigt, wie gefordert, das war ueberhaupt kein Problem und wurde akzeptiert. Bezueglich des Abschlusses habe ich bei der Hotline von Step 3 angerufen, ich glaube ich habe auch "physician" angegeben, bin mir aber nicht mehr ganz sicher.
Danke für die Antworten. US Konsulat kommt wahrscheinlich nicht in Frage, da ich in nächtser Zeit nicht in eine der Städte kommen werde. Wenn doch, wie macht man den Termin aus? Wird ja ein anderer Weg sein, als für die Visumsinterviews. Wahrscheinlicher ist es fast, daß ich davor noch nach USA komme, wo könnte ich das da machen lassen? Einfach yellowpages und "notary"?
Wer einen Arbeitsaufenthalt im Ausland plant, hat viele Fragen. In diesem Forum können Ärzte aus dem Ausland ihre Erfahrungen weitergeben und sich mit mit Ärzten in Deutschland austauschen.Wer einen Arbeitsaufenthalt im Ausland plant, hat viele Fragen. In diesem Forum können Ärzte aus dem Ausland ihre Erfahrungen weitergeben und sich mit mit Ärzten in Deutschland austauschen.
Eine Tätigkeit in den USA ist für Ärzte mit Approbation und seit dem 1.Juli 1998 auch für Ärzte im Praktikum innerhalb des sogenannten Residency Program (Weiterbildungsprogramm, das auch als Einstieg für Fachärzte notwendig ist) möglich. Voraussetzung für den Fall einer zeitlich begrenzten klinischen Tätigkeit in den USA (max. 7 Jahre) ist das ECFMG Standard Certificate. Es wird nach Bestehen von Step 1 und Step 2 des USMLE-Examens (United States Medical Licensing Examination), des TOEFEL-Tests (verlangt wird eine bestimmte Punktzahl) und des sogenannten Clinical Skills Assessment Test (CSA) ausgestellt. Die Prüfungen für Step 1 und Step 2 werden von dem ECFMG (Educational Commission for Foreign Medical Graduates in Deutschland in Testzentren in vier Städten (Berlin, Hamburg, Frankfurt und München) abgenommen. In diesem Jahr wurde der schriftliche Test durch einen Computer-Test ersetzt. Prüfungstermine werden über das ganze Jahr verteilt angeboten. Der CSA-Test, eine klinisch-praktische Prüfung wird jederzeit, jedoch nur in einem Testzentrum in Philadelphia angeboten
Für die Beantragung der sogenannten Green Card - Voraussetzung für eine langfristige Tätigkeit- ist schließlich noch die Absolvierung der 3. Stufe des USMLE-Examens notwendig.
Allgemeine Informationen über die Zulassung zum Arztberuf in den USA und eine Adressenliste der einzelnen Zulassungsbehörden sind erhältlich bei der:
Federation of State Medical Boards of the U.S. (FSMB) 400 Fuller Wiser Road Suite 300 Euless, Tx 76039-3855 USA
Die offizielle Informationsbroschüre über die Tests mit den Anmeldeformularen schicken wir Ihnen auf Anforderung gerne zu, diese sind aber auch im Internet abrufbar unter:
Educational Commission for Foreign Medical Graduates (ECFMG) 3624 Market Street Philadelphia, PA 19104-2685, U.S.A.