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am Dienstag, 7. August 2012 um 15:34
 

Arbeiten als Psychiater in NZ

Liebe Forummitglieder,
wollte eigentlich einen neuen thread starten, ausversehen aber im alten gepostet:
Nachdem ich ein DHB direkt angeschrieben habe, habe ich demnächst ein "telephone interview". Hat jemand von Euch hiermit Erfahrungen gesammelt? Welche Gehaltsforderungen (gemäß step 1 -12 des dortigen Tarifvertrags) sind denn forderbar oder gar üblich?
Schon mal besten Dank für die Infos,
Gruß
Robert
am Freitag, 10. August 2012 um 07:43
 

Gehalt

Liebe Forummitglieder,
wollte eigentlich einen neuen thread starten, ausversehen aber im alten gepostet:
Nachdem ich ein DHB direkt angeschrieben habe, habe ich demnächst ein "telephone interview". Hat jemand von Euch hiermit Erfahrungen gesammelt? Welche Gehaltsforderungen (gemäß step 1 -12 des dortigen Tarifvertrags) sind denn forderbar oder gar üblich?
Schon mal besten Dank für die Infos,
Gruß
Robert
Hi Robert
Zum Interview gibt es wenig zu sagen, ich hatte insgesamt drei und die waren alle sehr verschieden und voller ueberraschender Fragen.
Zum Gehalt: Mit einer (provisional) vocational registration sind die Anzahl der Jahre nach FA-Pruefung gleichbedeutend mit dem MECA step fuer SMO's, mit einer (nur) provisional general registration kann das DHB die (geringer verguetete) MO Tabelle benutzten, allerdings sollte man dann darauf achten, dass man den step bekommt, der dem Gehalt in der SMO Tabelle am naechsten kommt, da man ja schliesslich die gleiche Arbeit wie ein SMO leistet. Alles klar?

Viel Erfolg
beekay
am Mittwoch, 22. August 2012 um 00:52
 

Telephone interview

Hi beekay,
Vielen Dank für die info, ist alles klar. Das interview war mal was Neues, 75 Min., warte aber noch auf den reply ("in a few days" - NZ-time ;-)). Immerhin haben Sie schon meine referees angeschrieben. Die Einstufung gemäss Facharztjahre haben die mir auch berichtet, was ich auch ok finde, so hat man nicht das Gefühl ggf. über den Tisch gezogen zu werden.
Bin mal gespannt was kommt.
Nochmals Danke,
Gruß,
Robert
am Freitag, 31. August 2012 um 16:43
geändert am 31.08.2012 16:45:36
 

Job offer bekommen, aber MECA step zu niedrig!

Hi Beekay,
ich habe gestern endlich ein employment offer bekommen, befristet auf etwas über einem Jahr, soweit wahrscheinlich standardmäßiger Vertrag. Allerdings wurde mir (nur) MECA step 4 angeboten, wenn ich dort anfange beginne ich aber mein 8. Facharztjahr, entsprechend wäre step 8 also angemessen. Ist das ein "Versuchsballon" seitens des DHB der nun entschieden nachverhandelt werden muss, oder muss ich das so als üblich und angemessen akzeptieren? Von einer englischen Kollegin habe ich ähnliches gehört, sie wurde auch unter ihrer Facharztdauer eingestuft, konnte aber zumindestens 1 Stufe höher nachverhandeln.
Bei aller Freude über das Angebot (meine bisher einzige direkte Initiativbewerbung) stimmt mich das Angebot doch etwas nachdenklich. Für Infos/ Erfahrungen wäre ich sehr dankbar!
Schönes Wochenende,

Robert
am Montag, 3. September 2012 um 07:37
 

MECA Step

Hi Robert,

Herzlichen Glueckwunsch zum Joboffer. Ehrlich gesagt habe ich so gar kein Verstaendnis dafuer, dass man effektiv deine Berufserfahrung nicht anerkennt. Es ist schlicht nicht akzeptabel, und ich glaube kaum, dass sie das einem NZ'er anbieten wuerden. Ich wuerde dir raten freundlich aber bestimmt die entsprechende Stufe zu fordern oder das Jobabgebot abzulehnen - wahrscheinlich muessen sie auch noch daran erinnert werden, dass keine agency fees (mind. 15% deines Jahresgehalts) angefallen sind. In solchen Faellen sollten die DHB's auch grosszuegiger mit den Umzugskosten sein (also deutlich mehr als die ueblichen $8000). Welches DHB ist das denn?

Lass nicht locker!
Cheers
beekay
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Australien / Neuseeland

Wer einen Arbeits­aufenthalt im Ausland plant, hat viele Fragen. In diesem Forum können Ärzte aus dem Ausland ihre Erfahrungen weitergeben und sich mit mit Ärzten in Deutschland austauschen.Wer einen Arbeits­aufenthalt im Ausland plant, hat viele Fragen. In diesem Forum können Ärzte aus dem Ausland ihre Erfahrungen weitergeben und sich mit mit Ärzten in Deutschland austauschen.

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Informationen zur ärztlichen Tätigkeit in Australien

Nach Auskunft der australischen Botschaft in Bonn kann nur derjenige in Australien ärztlich tätig werden, der einen Einwanderungsantrag stellt. Bevor Sie zur ärztlichen Tätigkeit zugelassen werden, müssen ein Sprachtest, eine Multiple-Choice Prüfung und schließlich ein klinischer Test absolviert werden. Da es jedoch auch in Australien ein Überangebot von Ärzten gibt, sei es für ausländische Ärzte sehr schwer, sich zu qualifizieren.

Für die Zulassung zur ärztlichen Tätigkeit ist das

Australian Medical Council
PO Box 293
Woden ACT 2606
Australien

Tel.: 0061 6 285 1633
Fax: 0061 6 285 2943
http://www.amc.org.au

zuständig. Es ist mit ausführlichem Informationsmaterial im Internet vertreten.

Neuseeland

Nach unseren Informationen ist eine vorübergehende ärztliche Tätigkeit in Neuseeland nur nach der Absolvierung eines Examens möglich. Über nähere Einzelheiten zu dem Test und der Registrierung wenden Sie sich bitte an

The Medical Council of New Zealand
P.O. Box 9249
Wellington
Neuseeland
http://www.mcnz.org.nz/

Ärzte im Praktikum erhalten unseres Wissens nach keine Möglichkeit, in Neuseeland ärztlich tätig zu sein.

Die nationale ärztliche Organisation in Neuseeland:

New Zealand Medical Association
Neuseeländische Ärztekammer
P.O. Box 156
Wellington 1
New Zealand

Tel.: 00644 4724741
Fax: 00644 4710838
http://www.nzma.org.nz/

Australian Doctors Trained Overseas Association (ADTOA)
http://www.adtoa.org/

The Royal Australasian College of Physicians
http://www.racp.edu.au/

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