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am Mittwoch, 23. Juli 2003 um 23:23
 

Eine Art Traum - Gesundheitszentrum nach britischem Vorbild

Liebe Kollegen,
Das deutsche und das britische Gesundheitssystem sind bekanntlich ziemlich
verschieden. Beide haben sie ihre Vor- und Nachteile.
Wenn ich die Gerüchteküche in Deutschland richtig verstehe, sollen Ärtzte
demnächst selbst Verträge mit den Krankenkassen abschließen können.
Wäre es in diesem Zusammenhang möglich, als eine Art Modellversuch in
Deutschland eine Primärarztpraxis nach britischem Vorbild aufzubauen?

Vorteile für die Krankenkassen:
Das Projekt wäre kostengünstiger als das derzeitige deutsche System und böte
eine gute integrierte und gut organisierte Patientenversorgung.
Die Patienten wären mindestens genauso gut versorgt wie im bisherigen
System.
Für die beteiligten Kollegen böte sich eine Chance echter kollegialer
Zusammenarbeit als Teil eines Teams.

Wie ich mir das Ganze vorstelle?
Ein Team aus mehreren Ärzten, Krankenschwestern, Arzthelferinnen, mindestens
einer Krankengymnastin und Hebamme, einem "Manager" mit
betriebswirtschaftlichem Kenntnissen, und mehreren Verwaltungskräften mietet
entsprechende Räumlichkeiten und schließt mit den Krankenkassen einen
Vertrag ab.
Dieser Vertrag garantiert den Krankenkassen die hausärztliche Versorgung von
X Patienten zu einem Festpreis von X Euro pro Quartal. Diese Pauschale wird
fällig, egal ob der Patient in diesem Quartal in der Praxis auftaucht oder
nicht.
In Deutschland besteht bekanntlich freie Arztwahl.
Jeder Patient schließt also mit der Krankenkasse (die ihm dafür z.B. einen
Rabatt gewähren kann)und mit der Praxis einen bindendn Vertrag, den er
jederzeit selbstverständlich wieder kündigen kann. Auch die Praxis kann
diesen Vertrag kündigen, wenn der Patient wiederholt grob dagegen verstößt.
In diesem Vertrag verpflichtet sich der Patient, jedesmal, wenn er
medizinische Hilfe benötigt, sich zunächst an DIESE (ich bezeichne sie im
folgenden mal als "unsere") Praxis zu wenden.
Es liegt dann in "unserem" Ermessen, welche Diagnostik und Therapie und ggf.
Überweisung wir empfehlen. Wir sind natürlich daran interessiert, unsere
Patienten möglichst "wenig" zu sehen und werden ihnen z.B. empfehlen, bei
banalen Erkältungskrankheiten auf Hausmittel zurückzugreifen. Da wir
ausufernde Diagnostik nicht extra abrechnen können, werden wir wenn möglich
darauf verzichten.
In dem "Patientenvertrag" ist weiterhin festgeschrieben, daß Konsultationen
grundsätzlich in der Praxis stattfinden. Wenn ein Hausbesuch gefordert wird,
steht es im Ermessen des Arztes, zu entscheiden, ob dies angemessen ist.
Die Praxis ist Montags bis Freitags von 8 bis 18 Uhr erreichbar. Wer
innerhalb dieser Zeit anruft, erhält entweder einen Behandlungstermin,
oder - wenn alle Termine vergeben sind - wird innerhalb einer Stunde vom
diensthabenden Arzt zurückgerufen. In dem Telefongespräch entscheidet sich,
ob ein Notfalltermin oder ein Hausbesuch angemessen sind oder ob der Patient
mit der Telefonberatung zufrieden ist. Grundsätzlich wird jedem Patienten
garantiert, innerhalb von 48 Stunden einen Termin zu bekommen, wenn dies als
notwendig erachtet wird. Die Praxis garantiert, daß jeden Tag X
Behandlungstermine ("slots") bereitgestellt werden.
Was die Versorgung nachts und am Wochenende betrifft, so ist es die
Verantwortung der Krankenkassen, einen Notdienst zu organisieren, an welchem
"wir" eventuell bereit sind, uns zu beteiligen, aber das ist zunächst einmal
nicht Teil des Vertrages.
Der "Vertrag" beinhaltet einen fest umrissenen Katalog von Leistungen,
welcher von der Praxis zu erbringen ist. Dies umfasst eben die wesentlichen
Hausärztlichen Grundleistungen, aber auch z.B. Pflegeleistungen (durch die
Krankenschwestern), Krankengymnastik und evtl. Schwangerenversorgung (durch
die Hebamme). Extraleistungen (z.B. erweiterte Diagnostik, chirurgische
Eingriffe) werden getrennt abgerechnet.
Außerdem sind die Krankenkassen bereit, "Bonus"-Zahlungen zu leisten, wenn
von der Praxis bestimmte, gemeinsam ausgehandelte Qualitätskriterien erfüllt
werden.

Dieses Modell entspricht in ganz groben Zügen dem britischen Modell, mit den
Änderungen, die im nächsten Jahr gemäß dem "New Contract" in Kraft treten.

Sicherlich läßt sich Vieles nicht Eins zu eins übertragen und es sind noch
viele Fragen offen.

Was mich interessieren würde:
Wäre irgendjemand von Ihnen bereit, so ein Projekt einmal etwas konkreter zu
entwickeln?
Ich denke insbesondere auch an Kollegen, die Kontakte zu politischen Gremien
oder Lehrstühlen für Allgemeinmedizin haben.
Wie sieht es prinzipiell mit der Durchsetzbarkeit aus?
Ich freue mich auf jeden Fall über Antworten - gerne auch per Privat-mail
oder telefonisch.
Viele Grüsse,
burkhard S.
am Donnerstag, 24. Juli 2003 um 00:33
 

Hoch lebe sie..

...die Poliklinik.
Wirtschaftlich sicher sinnvoll, fuer den Patienten von Vorteil, mit den aktuellen Machthabern im Medizinisch Industriellen Komplex aber nicht machbar.
am Donnerstag, 24. Juli 2003 um 08:23
 

X Patienten zu einem Festpreis von X Euro pro Quartal.??????????

X Patienten zu einem Festpreis von X Euro pro Quartal. Diese Pauschale wird
fällig, egal ob der Patient in diesem Quartal in der Praxis auftaucht oder
nicht.

eben genau das funktioniert nicht. Ist dein historisches Gedächtnis denn so kurz?

Bequeme Versorghungsjobs mit langen Wartelisten und die organisierte Verantwortungslosigkeit (Bahro) werden die Folge sein.
Es lebe die Vetterleswirtschaft und die vielen Teuros, die unter der Hand wirkliche Behandlung erst ermöglichen werden.

Das sind russische Verhältnisse. DA!

am Samstag, 1. Mai 2004 um 12:19
 

Berufsbild??

Dre beitrag spricht nicht unbedingt für Deine eigene Berufsaufassung...!Merke: es gibt immer noch Kolleginnen und Kollegen, die Ihren Job gerne machen und nicht bei einer pauschalisierten Vergütung in eine reine Versorgungsmentalität fallen würden!
Was haben wir denn derzeit bei Deckelung des Budgets und schwankendem Punktwert über Jahre de facto sonst, wenn nicht im Endeffekt eine pauschale Vergütung??
Und den Inhalt des letzten nebulösen Absatzes musst Du mir erklären... Schwafe, schwfel, schwafel!!
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Gesundheitszentren

Die medizinischen Versorgungszentren bieten Ärzten die Möglichkeit, im Rahmen eines Angestellten­verhält­nisses in der ambulanten Versorgung tätig zu sein, ohne die ökonomischen Risiken einer Niederlassung tragen zu müssen. Ist der Arztberuf aber dann noch einer freier Beruf?

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