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am Mittwoch, 20. April 2005 um 18:29
 

?

als ARZT, nicht AiP, so hatte ich das geschrieben, denn
"Teilapprobationen" kennt das dt. Recht ja nicht.

ergo: Approbation als Arzt nach den Gesetzen

am Freitag, 22. April 2005 um 08:16
 

Naja

@ ulla2 AIP = Arzt im Praktikum! War schon etwas missverstädlich! Als AIPler war man eben schon ARZT!
am Freitag, 22. April 2005 um 09:16
 

AiP-Zeit

zählte leider bei der Höhergruppierung von BAT IIa in Ib nicht mit, ebenfalls nicht beim "Kündigungsschutz" als Angestellter ("Unkündbarkeit" nach 15 Dienstjahren), sofern beim gleichen Arbeitgeber/Dienstherrn im öffentlichen Dienst die Tätigkeit ausgeführt wurde.
Gruß
Mabuse
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