02. November 2005 ami. Zwei Jahre lang hatten Krankenhausbetreiber und Gewerkschaften Zeit, sich auf das neue Arbeitszeitgesetz einzustellen. Es legt fest, daß Bereitschaftsdienste von Ärzten im Krankenhaus Arbeitszeit sind und als solche bezahlt werden müssen. Um Kliniken den Umstieg auf das neue System zu erleichtern und ihnen Gelegenheit zur Anpassung und zum Aushandeln flexiblerer Tarifverträge zu geben, hatte der Gesetzgeber eine Übergangsfrist von zwei Jahren eingeräumt. Die haben sie weitgehend tatenlos verstreichen lassen. Nun, da das Gesetz von Januar an gilt, ist die Not groß und das Wehklagen noch größer, zumindest bei den Klinikbetreibern: Es fehlten die Ärzte, und es fehle Geld. Unverhohlen drohen sie den Kassen mit dem Versorgungsnotstand für den Fall, daß diese nicht bereit sind, eine Milliarde Euro zusätzlich zu zahlen oder die Ausnahmeregelung einfach um weitere zwei Jahre zu verlängern. In der Zwischenzeit, so die Hoffnung, wäre das ungeliebte Gesetz dann vielleicht überholt. Denn in Brüssel wird schon an einer neuen Arbeitszeitrichtlinie gestrickt, die für die Krankenhäuser günstiger ausfallen könnte. So entpuppt sich die Untätigkeit vieler Klinikbetreiber als Strategie - für deren Folgen nun wahlweise die Patienten, die Beitragszahler oder die Ärzte aufkommen sollen. Das ist Erpressung. Die Politik sollte dieses Verhalten nicht auch noch sanktionieren.
und besser auf den Punkt gebracht hätte man es kaum schreiben können. Allerdings etwas undiplomatischer in der Schlußfolgerung... :-)
Den Versorgungsnotstand braucht man nicht mal herbeiunken, den haben sie bald früher als er ihnen (als Druckmittel) lieb ist.
Und der wird sich dann auch nicht so einfach wegdiskutieren lassen, denn was jahrelang Zeit hatte sich zu entwickeln kann man auch nicht mal fix per Gesetz rückgängig machen.
Ärzteschaft Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes zum 1. Januar 2006 äußerst umstritten
dpa
BERLIN. Über die Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes in Krankenhäusern zum 1. Januar 2006 hat sich zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Klinikärztegewerkschaft Marburger Bund (mb) Streit entfacht. Während die DKG am 2. November dafür plädierte, die Übergangsregelung im Arbeitszeitgesetz für den ärztlichen Bereitschaftsdienst um weitere zwei Jahre zu verlängern, verlangte der mb, das Arbeitszeitgesetz wie geplant einzuführen. Die Befürchtung der DKG, die Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes hätte Personalnotstand und finanziellem Mehrbedarf zur Folge, wies der mb als „blanke Panikmache“ zurück.
Seit dem 1. Januar 2004 wertet das Arbeitszeitgesetz die Bereitschaftsdienste nicht mehr als Ruhezeit, sondern als Arbeitszeit. Damit sollen überlange Arbeitszeiten von Ärzten vermieden werden. Anlass für diese Neuregelung war ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). In Deutschland gilt eine zweijährige Übergangsregelung, während der bestehende Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen mit abweichenden Regelungen bis Ende 2005 unberührt bleiben.
Laut DKG-Präsident Wolfgang Pföhler fehlen bei einer endgültigen Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes an die 20 000 Ärzte. Vor allem im ländlichen Raum, insbesondere bezogen auf den Rettungsdienst, sei die flächendeckende Versorgung gefährdet. Bereits heute herrsche in vielen der rund 2 150 Kliniken Personalmangel, betonte Pföhler. Zudem seien die Mehrkosten, die den Kliniken durch die Umsetzung des EuGH-Urteils entstehen, „nicht leistbar“. Die DKG bezifferte deren Höhe auf rund 1,7 Milliarden Euro. Dieser Mehrbedarf könne weder über die Einsparungen durch das Fallpauschalensystem noch über die jetzigen Regelungen der Bundesregierung zur Refinanzierung der finanziellen Mehrbelastungen gedeckt werden. Der Gesetzgeber stellt bis 2009 jährlich rund 100 Millionen Euro als zusätzlichen Finanzierungsbetrag zur Verfügung.
Der mb-Vorsitzende Frank Ulrich Montgomery bezeichnete die DKG-Forderungen noch am selben Tag als Symbol für „Totalverweigerung und Zukunftsunfähigkeit“. Mit dem neuen Arbeitszeitgesetz könnten endlich die „unsäglichen Marathon-Dienste“ von mehr als 30 Stunden abgeschafft und die Arbeitsbedingungen der Ärzte verbessert werden. Der Personalbedarf sei nicht annähernd so hoch einzuschätzen. Bei Anwendung flexibler Dienstmodelle käme man auf rund 6 700 und nicht auf 20 000 oder mehr benötigte Ärzte.
Mit flexiblen Dienstmodellen, die der mb vorgeschlagen habe, könnten die Mehrkosten auf rund 700 bis 900 Millionen Euro begrenzt werden. Montgomery verwies dabei auf die laufenden Tarifverhandlungen mit den Ländern über einen Ärztetarifvertrag, in dem die neue Bereitschaftsdienstregelung flexibel ausgelegt werden sollen. Die Refinanzierungssumme als nicht ausreichend zu bezeichnen, kritisierte der mb zudem harsch. Schließlich sei ein Teil der Gelder, die die Bundesregierung vorgeschlagen habe, „erschreckenderweise“ nie abgerufen worden.
Das Wirtschaftsministerium hat nach Angaben eines Sprechers bisher keine Verlängerung der Übergangsfrist vorgenommen oder konkret geplant. Diese Angelegenheit gehe in die Zuständigkeit der Koalitionsverhandlungen über. Aus dem Gesundheitsministerium hieß es, die bei der Gesundheitsreform vereinbarten und im Gesetz vorgesehenen 700 Millionen Euro für Arbeitszeitmodelle seien von den Arbeitgebern abgerufen worden./MM/afp
Auf die Gefahr hin mich zu wiederholen: Die bestehende Ausnahmeregelung bzgl. des AZG ist nach geltendem EU-Recht bereits illegal, eine Verlängerung ist eigentlich in keinster Weise diskussionswürdig. An der Tatsache wie vehement von diesem Herrn Pföhler eine weitere Rechtsbeugung unter fadenscheinigen Vorwänden eingefordert wird zeigt sich seine mangelnde Bereitschaft geltendes Recht zu akzeptieren. Eigentlich ist die Forderung an sich schon kriminell. Schattenseiten der Gewaltenteilung...
Leider könnte ich mir bei der Verantwortungslosigkeit der aktuellen Politiker sogar vorstellen, dass es Lobbyisten-Idioten wie Pföhler & Co. gelingt, in den Koalitionsverhandlungen eine Verlängerung dieser unsäglichen "Übergangsregelung" zu erwirken. Da kann man echt nur hoffen, dass soviele von uns ins Ausland oder sonstwohin abwandern, dass es auch ohne AZG nicht gelingt, die Versorgung sicherzustellen.
Ärzteschaft im Umbruch: Die Ausbeutung der Arbeitskraft und die Überlastung insbesondere junger Ärztinnen und Ärzte hat das Deutsche Ärzteblatt in mehreren Beiträgen thematisiert. Auch auf dem 104. Deutschen Ärztetag in Ludwigshafen war es ein zentrales Thema. Der Druck dürfe nicht weiter von oben nach unten weitergereicht werden, hieß es. Dieses Forum soll den Ärzten als Plattform für den persönlichen Erfahrungsaustausch dienen. Wir bitten, dabei auf persönliche Verunglimpfungen und insbesondere auf Namensnennungen zu verzichten. Die Redaktion behält sich vor, derartige Beiträge zu entfernen