Ärztestreik: Die Doppelmoral der Streikgegner u. Hobbyethiker
Ethik im Ärztestreik? Von der Doppelmoral der instrumentalisierten Bereichsethiker und der Warnung vom Gruppenegoismus a la ver.di
In Zeiten einer allgemeinen Wertediskussion über fundamentale Fragen in unserer säkularisierten Gesellschaft scheint es in Mode zu kommen, die Ethik als Supergrundrechtsschranke einführen zu wollen. Aktuelles Anwendungsbeispiel ist der öffentlichkeitswirksame Ärztestreik des Marburger Bundes. Heerscharen von bereichsspezifischen Berufsethikern, gekennzeichnet durch einen beachtlichen Missionierungseifer und insbesondere dem Gemeinwohl aller Beschäftigten in einem Krankenhaus (scheinbar) verpflichteten Gewerkschaftsvertreter versuchen mit mehr oder minder gehaltvollen Statements in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, als sei die in dem Marburger Bund organisierte Ärzteschaft nur darauf aus, gruppenegoistische Ziele zu verfolgen. Es wird ein Bedrohungsszenario skizziert und andere Professionen und ihre Verbände, namentlich die der Krankenpflege, versuchen in der Gunst der Stunde, sich endgültig dem ärztlichen Primat entziehen zu können.
Mit vereinigten Kräften wird in aller Öffentlichkeit gegen den Marburger Bund „Klage“ geführt, gehe es doch im Kern darum, dass die Ärzte völlig utopische Streikziele verfolgen und im übrigen eindringlich daran erinnert werden müssen, dass sie einem besonderen Berufsethos verpflichtet sind.
Was dürfen wir von solchen Szenarien halten und mehr noch, künftig erwarten?
Etwa die „drohende Zersplitterung der Tariflandschaft in Deutschland“, die „drohende Kluft“ zwischen den im Krankenhaus beschäftigten Arbeitnehmern und noch gravierender, die ethische Verrohung unserer Ärzte, da das „Vermeiden sinnlosen Leidens“ als ethisches Leitideal den Streikenden Grenzen zu setzen vermag?
Aus der Perspektive des richterrechtlich ausgeformten Arbeitskampfrechtes und der grundrechtlich verbürgten Koalitionsfreiheit einschließlich ihrer Betätigungsformen in unserer Verfassung dürfte sich der Marburger Bund auf der ganz sicheren Seite wissen: Auch ein Streik der Ärzte ist nicht nur legitim, sondern vor allem legal! Dies ist völlig unbestritten und solange aufgrund der Drittwirkung der Streikaktionen die Rechte Dritter durch die Einrichtung eines ärztlichen Notdienstdienstes gewahrt bleiben, obliegt es allein in dem Ermessen der Tarifpartner, über den Beginn, den Verlauf und das Ende eines Streiks zu befinden.
Es darf unterstellt werden, dass dies den Gewerkschaften und den von einem besonderen Missionierungseifer „geplagten“ Berufsethikern durchaus bewusst ist, so dass sich die nähere Frage anschließt, was denn nun die näheren Beweggründe der Antagonisten des Ärztestreiks sind, gegen den Ärztestreik „Front“ zu machen?
Eine konkrete Antwort muss ich hier schuldig bleiben, schon allein deswegen, um sich nicht dem Vorwurf der Spekulation über die wahren Motive aussetzen zu müssen.
Andererseits ist allseits bekannt, dass unserem Gesundheitssystem durch verschiedene Experten eine ökonomische Krise bescheinigt wird. Geht es also bei den begrenzten Ressourcen auch um „Verteilungskämpfe“? Führt es also tatsächlich dazu, dass wenn und soweit sich die Ärzte mit ihren tarifpolitischen Forderungen durchsetzen sollten, dies auf „Kosten der Pflegenden“ geschieht? Und wenn dem so ist, verhält sich dann nicht die Ärztegewerkschaft MB „egoistisch“? Und wenn dann noch die Patienteninteressen in ethisch bedenklicher Weise berührt werden, sollten wir dann nicht lieber den Streik verbieten? Oder geht es im Kern (auch) um einen „machtpolitischen Kampf“ zweier Gewerkschaften?
Fragen, bei denen sich die Antworten förmlich aufdrängen und es erscheint mir problematisch und moralisch fragwürdig, wenn sich die Streikgegner in der Öffentlichkeit in einem Gewande präsentieren, das den ethischen Geist des ehrwürdigen Hippokratis ummantelt, obgleich unter dem Gewande der Streikgegner die mangelnde Toleranz und der vielgescholtene (vermeintliche) Egoismus (der Ärzte) selber hervorquillt und daher Assoziationen an das Emissionsschutzgesetz wach werden lässt.
Wir sollten darauf bedacht sein, nicht der Doppelmoral der Streikgegner zu erliegen, da es eine Fülle von Beispielen gibt, wo gerade die renommierten Gewerkschaften gerne an das „Streikrecht als ein Grundrecht“ auch für die Pflegenden erinnern, ohne hierbei jemals an die Interessen der Ärzteschaft gedacht zu haben. Unerträglich hingegen ist es, wenn in der Debatte Ethiker meinen, eine grundrechtliche Schranke für die Koalitionsbetätigungsfreiheit einführen zu wollen. Hier wird kurzerhand die Ethik marginalisiert und zur „kleinen Münze geschlagen“, wie es in der Fachliteratur zu Recht auch im Zusammenhang mit der unreflektierten Ingebrauchnahme des Menschenwürdearguments behauptet und an zahlreichen Fällen dokumentiert wird. Hier sei den von einem nicht nachvollziehbaren Missionierungseifer beseelten, gleich instrumentalisierten Berufsethikern und im Zweifel Hobbyphilosophen ein Blick in die einschlägigen Kommentierungen des GG und der Rechtsprechung des BAG und des BVerfG empfohlen; dann wird sich schnell die „Spreu vom Weizen trennen“ und die „ethischen Bedenken“ gegen den Ärztestreik werden als ein „Blick in den schier grenzenlosen Kosmos einer Glaskugel“ zu enttarnen sein.
sie sind nicht zufällig berufstätig? Bei so viel Schreibzeit...
Und welches Medikament hat bei Ihnen versagt?
Ein nachdenklicher Humorexperte, der sich fragt, ob nicht in letzter Konsequenz die Verächtlichmachung der "ethisch begründeten Argumentation" und "die Menschenwürde auf´s Tableau bringenden Argumentation" aber auch wirklich allem bis zu Euthanasie den Weg ebnen kann.
Natürlich gibt es Bereichsethiken. Aber um eine Diskussion einer universalen "Ethiklandkarte" zwischen Professionen und Menschen allgemein kommt niemand herum. Ärzte haben per se eben auch keine Definitionsmacht in Bezug auf Ethik und moralisches Verhalten.
Betrachtet man die Ärzteschaft vor ca. 70 Jahren, ist es gut, hier nicht auf allzu dicke Hose zu machen, um es plebeisch auszudrücken...
:)), Sie machen Ihrem Nicknamen alle Ehre und bringen jedenfalls mit den kleinen "Seitenhieben" etwas Schwung in den tristen Alltag.
In der Sache selbst kann ich Ihnen in der Tat zustimmen, wobei die Juristen ebenfalls keine rühmliche Rolle in der seinerzeitigen Euthanasiedebatte gespielt haben, zumal offensichtlich ein Diskurs sofort buchstäblich im "Keime" erstickt worden ist.
Gegenwärtig erleben wir aber in Sachen "Ethik" einen durchaus beachtlichen Boom, der von seinen Folgewirkungen her betrachtet letztlich auch nicht zu vernachlässigen ist; dies zeigt die Debatte um den Ärztestreik.
Ungeordnete Gedanken zum inflationaren Gebrauch des Begriffes "Ethik" ...
Zur Begriffsklaerung sagt der Duden: Ethik: 1. Lehre vom sittlichen Wollen und Handeln des Menschen in verschiedenen Lebenssituationen 2. Normen und Maximen der Lebensfuehrung, die sich aus der Verantwortung gegenueber anderen herleiten Und zu ethisch:1. die Ethik betreffend 2. ... ; sittlich
Ethik als Disziplin der Philosophie versucht Antwort auf die von Kant folgendermassen formulierte Frage zu geben:"Was soll ich tun?" Sie versucht hierbei, sich allein auf Vernunft zu begruenden und sich hierdurch gegen theologische, auf Sollen basierende und nicht weiter hinterfragbare Ethik abzugrenzen.
Ein komplexer Begriff also, so komplex, dass nicht immer klar ist, ob jeder, der diesen Begriff benutzt, sich dessen Vielfaeltigkeit bewusst ist. Damit draengt sich die Frage auf, was geschieht eigentlich, wenn ein so schwieriger Begriff inflationaer benutzt wird? Doch wohl Gewoehnung und Gewoehnung macht Schwieriges einfach. Es duerfte ungefaehr so sein wie mit dem Geld. So wie Geld durch Inflation entwertet wird, so wird durch inflationaeren Gebrauch des Begriffes "Ethik" dieser entwertet, also allmaehlich inhaltsleer. Wenn dies einmal geschehen ist, so kann man ihn noch ungenierter gebrauchen. Es bedeutet wohl irgendwie so etwas wie gut.
Wenn sich dies so verhaelt, dann traegt die ohne Not benutzte ethisch begruendete Argumentation zur Entwertung des Ethikbegriffes bei, und dieses Eindrucks kann ich mich nur schwer erwehren. Kann ein Streik, ein legaler zumal, ethisch oder unethisch sein? Ist diese Frage eigentlich relevant? Dient nicht jeder Streik dazu, eigene Interessen durchzusetzen? Ist deshalb jeder Streik unethisch? Wer die unreflektierte Ethikargumentation ins Feld wirft, muss sich nach seinen Motiven fragen lassen und diese sind dann vielleicht noch unethischer als das als unethisch Kritisierte.
Ehre wem Ehre gebührt! Ein das "Übel" in unserer Gesellschaft kennzeichnender Beitrag!
Ich kann dem nur beipflichten, wenngleich ich nicht die Hoffnung habe, dass der prinzipiell begrüßenswerte Rekurs auf die Ethik in der Argumentation eine inhaltliche Begrenzung dergestalt erfährt, als dass ihr der Stellenwert eingeräumt wird, der ihr zukommt. Problematisch erscheint mir allerdings, stets auf das "Erbe" Kants verweisen zu müssen, da seine "Ethik" in einer epochalen Zeit theoretisiert wurde, die sich nun gänzlich von den gegenwärtigen gesellschaftlichen Verhältnissen und Bedingungen unterscheidet. Sei es drum: Ihr Hinweis auf die schleichende Entwertung der Begriffe ist völlig richtig und muss uns nachdenklich stimmen. Denn jedenfalls mit Blick auf das Verfassungsrecht (etwa Streikrecht) kann konstatiert werden, dass Verfassungsinterpretation keine (!) Philosophie ist. Gruß
Ärzteschaft im Umbruch: Die Ausbeutung der Arbeitskraft und die Überlastung insbesondere junger Ärztinnen und Ärzte hat das Deutsche Ärzteblatt in mehreren Beiträgen thematisiert. Auch auf dem 104. Deutschen Ärztetag in Ludwigshafen war es ein zentrales Thema. Der Druck dürfe nicht weiter von oben nach unten weitergereicht werden, hieß es. Dieses Forum soll den Ärzten als Plattform für den persönlichen Erfahrungsaustausch dienen. Wir bitten, dabei auf persönliche Verunglimpfungen und insbesondere auf Namensnennungen zu verzichten. Die Redaktion behält sich vor, derartige Beiträge zu entfernen