ich würde niemals Organe spenden, trage einen Organspendeausweis mit angekreuztem "NEIN" mit mir herum.
Der Philosoph Hans Jonas hat den zutreffenden Begriff geprägt, dass es sich beim "Hirntodkriterium" als Todesdefinition um eine interessengeleitete Interpretation der Medizin handelt. Er spricht von der "pragmatischen Umdefinition des Todes".
Z.B. brauchte es früher Leichenflecken, um den Tod in "Wald und Flur" zu diagnostizieren. Aber intensivmedizinische Methoden im Krankenhaus halten die Sterbenden in so guter Verfassung, dass sie brauchbar sind. Obwohl medizinfachlich anerkannt, ist es m.E. keine Sache der Medizin, Leben oder Tod zu definieren. Sondern es sind multidisziplinäre Perspektiven und bevölkerungsweit verbreitete Ansichten mit einzubeziehen.
Die Realität, Sterbende nicht sterben zu lassen, sondern bei 37 Grad Celsius und guter Durchblutung auf Intensivstationen zu lagern - das finde ich geschmacklos.
>>Entscheidend ist nicht das Alter, sondern der Funktionszustand der Organe. Über die Frage, ob ein Organ transplantiert werden kann, entscheiden medizinische Tests.<<
Und weil ich mich relativ gut gehalten hab, muss ich mir nun auf meine altenTage noch einen Organspenderausweis zulegen und einer Organentnahme widersprechen, damit ich im Fall des Falles so sterben darf, wie es von der Natur vorgesehen ist.
Auszug aus http://www.main-spitze.de/rhein-main/objekt.php3?artikel_id=2852530
>> Gibt es für die Vermittlung von älteren Organen besondere Bedingungen?
Mauer: Wir achten darauf, dass zwischen Entnahme und Transplantation weniger Zeit verstreicht. Die Organe älterer Spender sind da besonders sensibel, denn in diesem Zeitraum wird das Organ nicht durchblutet. Deshalb werden ältere Organe regional, also an einen passenden Empfänger in einem der nahegelegenen Transplantatisonzentren, vermittelt.
Verlaufen Transplantationen bei älteren Patienten weniger erfolgreich?
Mauer: Die Transplantatfunktion ist vergleichbar gut wie in der Gruppe der unter 65-Jährigen; auch ist die Gefahr einer Abstoßung des Organs nicht größer. Wenn ältere Patienten nach einer Transplantation versterben, sind meist zeitgleich bestehende andere Erkrankungen verantwortlich. ...................<<
...Die rechte Lunge ging an xxx.... er/sie ist schon wieder gut zu Fuss unterwegs. Die linke Lunge ging an.... Das Herz ging an einen jungen Empfänger...die rechte Niere ging an den Diabetiker...die linke Niere wurde erfolgreich an.xxx transplantiert....
So enden die Briefe meist, die man ein paar Wochen später vom Transplantationskoordinator erhält.
Organentnahmen sind immer etwas komisch, zugegeben. Aber nur ein paar Stunden später geht´s dann los mit Leber- oder der kombinierten Nieren-Pankreastransplantation.
Organspende rettet leben. Ich erlebe es häufig. Für Dein Posting habe ich null Verständnis. Und übrigens, falls Du mal ein Organ benötigst, wirst Du es -nach entsprechender Wartezeit-trotz Deiner bekloppten Einstellung auch bekommen.
>>Und übrigens, falls Du mal ein Organ benötigst, wirst Du es -nach entsprechender Wartezeit-trotz Deiner bekloppten Einstellung auch bekommen.<<
Das wollte ich dann aber gar nicht haben ;-)
Hallo Linné,
Du hast in Deinem Posting zwar den Arztantagonisten angesprochen, aber weil ich über Transplantation anscheinend ähnlich denke wie er, will ich Dir (auch?) darauf antworten:
Du hast imho kein Recht, das Ablehnen von Organspenden als bekloppte Einstellung zu bezeichnen, sondern musst die Entscheidung der Menschen- egal wie sie lautet - respektieren.
Ich meine, jeder Erwachsene sollte sich rechtzeitig mit der Frage, ob er mal Organempfänger und/oder Organspender sein wollte, auseinandersetzen, und wer im Ernstfall ein fremdes Organ haben wollte, sollte auch bereit sein, sich nach seinem Hirntod Organe für Transplantationszwecke entnehmen zu lassen, aber ich würde keinen dazu zwingen. Außerdem wäre es dann keine Spende, sondern ein erzwungenes Ausgeschlachtetwerden.
Ich habe mich schon damals, als die erste Herztransplantation bekannt geworden ist, gefragt, ob ich mit einem fremden Organ leben wollte und habe mir die Frage seither noch mehrmals gestellt.
Ergebnis: _Ich_ kann mir _ nicht_ vorstellen, mit einem fremden Organ zu leben.
Früher lautete meine Einstellung: Potenzieller Organempfänger: nein. Potenzieller Organspender: ja. Inzwischen habe ich meine Meinung über Organentnahmen nach dem Hirntod geändert und sage jetzt: Ich möchte weder Organempfänger noch Organspender sein.
Ich hätte keine zwar Befürchtungen, dass mir eine lebensrettende Behandlung vorenthalten werden könnte, um an meine Organe zu kommen, denn wer die Hirntodkriterien erfüllt, ist nach heutigem Stand der Wissenschaft in einem irreversibel zum Tod führenden Zustand. Aber er ist nach meiner Definition des Todes eben noch nicht wirklich tot, sondern ein Sterbender, bei dem man die letzte Phase des Sterbens durch intensivmedizinische Maßnahmen unterbrochen hat, und damit habe ich ein Problem, weil ich denke, man sollte die Menschen auf möglichst natürliche Weise zu Ende sterben lassen.
Und wer nicht spenden will, sollte in der Prioritätsliste ganz nach hinten rutschen. Auch solche Überlegungen gab es, die haben sich aus guten Gründen aber nicht durchgesetzt. Und zu tönen, im Zweifel wolle man es nicht, ist leicht so lange man gesund ist. Wenn´s dann aber dann mal wirklich um die Wurst, sprich um´s nackte Leben geht, ändern sich die Ansichten schneller als die der 1990iger Wendehälse.
Wie kann die Zahl der Organspenden erhöht werden? Viele halten die sogenannte Widerspruchsregelung für eine Lösung, nach der Organe entnommen werden dürfen, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten nicht widersprochen hat. Kritiker sehen darin einen Eingriff in ihr Selbstbestimmungrecht.
Zustimmungsregelung
Nur wer zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt hat, ist potenzieller Organspender (Organspendeausweis). In Deutschland gilt die „erweiterte Zustimmungsregelung“: Die Angehörigen können nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen entscheiden, wenn sich dieser nicht geäußert hat.
Widerspruchsregelung
Organe dürfen entnommen werden, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat. Bei der „erweiterten Wirderspruchsregelung“ haben die Angehörigen ein Vetorecht. Eine solche Regelung gilt unter anderem in Österreich und Spanien. BH