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am Donnerstag, 7. Juni 2007 um 18:24
 

@Adonis

Hast du zufällig einen Arztvater, der in der Gegend gewohnt hat ?
am Donnerstag, 7. Juni 2007 um 18:27
 

@Hupfer

Nein.
am Donnerstag, 7. Juni 2007 um 20:45
 

von der organspende zur autobahn

spannende diskussionsentwicklung.
am Freitag, 8. Juni 2007 um 08:59
 

hängt wie oft

von den handelnden ab. ich kenne häuser, da wird auch beim ösi, wenn sich die angehörigen querstellen, vom auswaiden abstand genommen.
a) macht jeder mal behandlungs/dokumentationsfehler und es kommt nicht gut, wenn z.b. ein transport op-its nicht dokumentiert ist und das dann ausgegraben wird - ob nicht da die verschlechterung eingetreten ist?
b) sind sich alle bewusst, dass jede solche aktion 200 neue einträge ins zentralrgister bewirkt

c) wer wirklich angst hat:

http://www.oebig.at/upload/files/CMSEditor/WR___Aufnahme_Erwachsene.pdf,

Österreichischen Bundesinstitut für Gesundheitswesen
Widerspruchsregister
A-1010 Wien, Stubenring 6, Tel.: 01/515 61-0

lg frusti

am Freitag, 8. Juni 2007 um 11:34
 

Österreichisches Widerspruchsregister für Verweigerer von Organentnahmen

Link zum österreichischen Widerspruchsregister: http://tinyurl.com/2bogsv

Formular für Widerspruch/Erwachsene:
http://www.oebig.org/upload/files/CMSEditor/Aufnahme_Erwachsene_Website.pdf

Muss mich in dieses Register eintragen lassen, bevor ich nach Össterreich reise, weil ich andernfalls auch gegen den Willen meiner Angehörigen als Organspenderverwendet werden könnte?

Und wie wäre es in Österreich, wenn ich einen deutschen Organspenderausweis hätte, in dem ich mich gegen Organentnahmen ausgesprochen hätte?
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Organspende

Wie kann die Zahl der Organ­spenden erhöht werden? Viele halten die sogenannte Wider­spruchs­regelung für eine Lösung, nach der Organe entnommen werden dürfen, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten nicht wider­sprochen hat. Kritiker sehen darin einen Eingriff in ihr Selbst­bestimmung­recht.

Letzte Beiträge zu diesem Thema

Welche Regelungen gibt es?

  • Zustimmungsregelung
    Nur wer zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt hat, ist potenzieller Organspender (Organspendeausweis). In Deutschland gilt die „erweiterte Zustimmungsregelung“: Die Angehörigen können nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen entscheiden, wenn sich dieser nicht geäußert hat.
  • Widerspruchsregelung
    Organe dürfen entnommen werden, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat. Bei der „erweiterten Wirderspruchsregelung“ haben die Angehörigen ein Vetorecht. Eine solche Regelung gilt unter anderem in Österreich und Spanien. BH

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