Natuerlich gibt es Dissertationen die unter aller Sau sind, aber es geht nicht die Kollegen zu diskreditieren, die Blut und Schweiss in eine mehrjährige Arbeit gesteckt haben und hier mit dem faulen Pack in einen Topf gesteckt werden. Fuer diese Kollegen will ich eine Lanze brechen und ich weiss auch was ich geschuftet habe um meine Publikationen zu schaffen- Das lass ich mir von Neidern und Dilletanten nicht madig reden!!!
das zeigen sie mir mal im Standesrecht wo dazu etwas steht oder in irgend einem anderen deutschen Gesetz. Gerade Sie würden doch sicher eine Krise kriegen wenn sich jemand Dr. nennen läßt ohne einer zu sein ! Ich empfehle mal die Lektüre von z.B. : http://sprache-werner.info/Akad_Grade_u_Titel.1893.html?PHPSESSID=37b44be0a53b3519452e3aabee08fd49
oder
Strafbarkeit bei unbefugter Führung
Anders als bei den meisten geschützten Bezeichnungen, deren unrechtmäßige Führung in der Regel ordnungswidrig ist, stellt die unrechtmäßige Führung eines deutschen oder ausländischen akademischen Grades eine Straftat gemäß § 132a StGB (Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen) dar und kann sogar mit Freiheitsstrafe belegt werden.
Dies gilt auch für die Führung von Bezeichnungen, die akademischen Graden zum Verwechseln ähnlich sind. Dies ist in dem Sinne zu verstehen, dass gegenüber Dritten der Anschein erweckt werden kann, es handele sich um einen akademischen Grad, also selbst bei Bezeichnungen wie „Diplom-Webmaster“ oder „Diplom-Sekretärin“. Da in Deutschland z. B. im Bereich der beruflichen Weiterbildung als „Diplom“ titulierte Bescheinigungen üblich sind und auch oft bewusst akademisch anmutende Begriffe wie „Fernstudium“, „Diplomprüfung“, „auf universitärem Niveau“ im selben Zusammenhang verwendet werden, ist der Irrtum weit verbreitet, man könne sich nach Erhalt eines solchen Zertifikates das Kürzel „Dipl.“ vor die Berufsbezeichnung setzen. Diese Unbekümmertheit kann aber letztlich sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Bezeichnungen „Diplom“ bzw. „Dipl.“ implizieren, wenn sie neben dem Namen geführt werden, in jedem Fall einen akademischen Grad. Die Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur erklärt hierzu auf ihrer Homepage: „Mit dem Begriff ‚Diplom‘, ‚Master‘, ‚Bachelor‘ oder ähnlichem ist ein Studienabschluss verbunden, der nach Absolvierung eines Studiums an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Universität, Hochschule oder Fachhochschule durch Prüfung erworben wurde. [...] ‚Diplomzeugnisse‘ die von Instituten verliehen werden, die nicht zur Verleihung des Grades berechtigt sind, berechtigen nicht zur Führung des entsprechenden Titels.“[1][2] Das Hinzufügen der Abkürzung des verleihenden Weiterbildungsinstituts als Klammerzusatz ist nicht geeignet, eine Verwechslung mit einem akademischen Grad auszuschließen.
Durch Titelkauf erworbene Grade dürfen in keinem Fall geführt werden.
das zeigen sie mir mal im Standesrecht wo dazu etwas steht oder in irgend einem anderen deutschen Gesetz. Gerade Sie würden doch sicher eine Krise kriegen wenn sich jemand Dr. nennen läßt ohne einer zu sein !
Ich empfehle mal die Lektüre von z.B. : http://sprache-werner.info/Akad_Grade_u_Titel.1893.html?PHPSESSID=37b44be0a53b3519452e3aabee08fd49
oder
Strafbarkeit bei unbefugter Führung
Anders als bei den meisten geschützten Bezeichnungen, deren unrechtmäßige Führung in der Regel ordnungswidrig ist, stellt die unrechtmäßige Führung eines deutschen oder ausländischen akademischen Grades eine Straftat gemäß § 132a StGB (Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen) dar und kann sogar mit Freiheitsstrafe belegt werden.
Dies gilt auch für die Führung von Bezeichnungen, die akademischen Graden zum Verwechseln ähnlich sind. Dies ist in dem Sinne zu verstehen, dass gegenüber Dritten der Anschein erweckt werden kann, es handele sich um einen akademischen Grad, also selbst bei Bezeichnungen wie „Diplom-Webmaster“ oder „Diplom-Sekretärin“. Da in Deutschland z. B. im Bereich der beruflichen Weiterbildung als „Diplom“ titulierte Bescheinigungen üblich sind und auch oft bewusst akademisch anmutende Begriffe wie „Fernstudium“, „Diplomprüfung“, „auf universitärem Niveau“ im selben Zusammenhang verwendet werden, ist der Irrtum weit verbreitet, man könne sich nach Erhalt eines solchen Zertifikates das Kürzel „Dipl.“ vor die Berufsbezeichnung setzen. Diese Unbekümmertheit kann aber letztlich sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Bezeichnungen „Diplom“ bzw. „Dipl.“ implizieren, wenn sie neben dem Namen geführt werden, in jedem Fall einen akademischen Grad. Die Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur erklärt hierzu auf ihrer Homepage: „Mit dem Begriff ‚Diplom‘, ‚Master‘, ‚Bachelor‘ oder ähnlichem ist ein Studienabschluss verbunden, der nach Absolvierung eines Studiums an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Universität, Hochschule oder Fachhochschule durch Prüfung erworben wurde. [...] ‚Diplomzeugnisse‘ die von Instituten verliehen werden, die nicht zur Verleihung des Grades berechtigt sind, berechtigen nicht zur Führung des entsprechenden Titels.“[1][2] Das Hinzufügen der Abkürzung des verleihenden Weiterbildungsinstituts als Klammerzusatz ist nicht geeignet, eine Verwechslung mit einem akademischen Grad auszuschließen.
Durch Titelkauf erworbene Grade dürfen in keinem Fall geführt werden.
die krise krieg ich bestimmt nicht, da ich keine dissertation habe und in schweden tätig bin, wo es gar keine derartige titelreiterei gibt.. diskussionen und postings wie deines lassen mich deutschland auch berufsmässig nicht vermissen, denn in schweden gehen die leute auch zum "doktor", allerdings reden sie diesen mit seinem vornamen an und sind mit ihm per du.
der umgangssprachliche "doktor" hat NICHTS, GAR NICHTS!!! mit einem akademischen titel zu tun! der "doktor" ist einfach nur der arzt! mit oder ohne diss! ersetze also doktor mit arzt und die diskussion ist erledigt!
komm mir nicht mit standesrecht oder dergleichen, du musst unterscheiden lernen zwischen volksmund und akademischem gefasel.
diese sinnlose diskussion erübrigt sich von selbst.
Der Beitrag „Mehr Mut zum NEIN-Sagen“ von Harald Kamps in Heft 3/2007 scheint vielen Lesern mit seinen Ansichten des deutschen Gesundheitswesens, bei denen der ärztliche Berufsstand von Kritik nicht ausgespart bleibt, aus dem Herzen gesprochen zu haben. Im Kern lautet seine These: Hierzulande fehlt die fachliche Instanz, die gesunde Menschen vor den potenziell gefährlichen Nebenwirkungen des Gesundheitswesens bewahrt und den kranken Menschen den einfachsten Weg zur Besserung zeigt.