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am Sonntag, 16. Dezember 2007 um 12:33
 

Links zu Richtlinie 2003/88/EG und 93/104/EG

Richtlinie 2003/88/EG (ersetzt die ältere Richtlinie 93/104/EG):
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Gesetze_RL_93_104EG_931123.html

Richtlinie 93/104/EG:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Gesetze_RL_2003_88EG_031104.html
am Sonntag, 16. Dezember 2007 um 12:49
 

aber nicht ungünstiger TV-Ä/VKA

Die AVR sind bei den Arbeitszeiten nicht ungünstiger als die TV-Ä/VKA

Sowohl der AVR als auch der TV-Ä/VKA geben als Ausgleichszeitraum für die durchschnittliche Wochenstundenzahl ein Jahr an.

Außerdem ist die maximal zulässige durchschnittliche Wochenstundenzahl laut Deinem Link in den AVR sogar niedriger als in den TV-Ä:

AVR § 8 Abs. 5: je nach BD-Stufe 54 bzw. 58 h/Woche

TV-Ä/VKA bzw.TdL: in allen DB-Stufen 60 h/Woche; in besonderen Fällen sogar bis zu 66 h/Woche.

am Sonntag, 16. Dezember 2007 um 14:09
 

Hinweis aus individuelles opt-out nur in den AVR, aber nicht in den TV-Ä

Hinweis aus individuelles opt-out nur in den AVR, aber nicht in den TV-Ä

In den AVR (§8 Absatz 5) steht: ein Hinweis auf das individuelle opt-out, der inhaltlich dem § 7 Abs. (7) des deutschen ArbZG entspricht:

>(.........)Die Arbeitszeit darf nur verlängert werden, wenn der Mitarbeiter schriftlich eingewilligt hat. Er kann die Einwilligung mit einer Frist von sechs Monaten schriftlich widerrufen. Der Dienstgeber darf einen Mitarbeiter nicht benachteiligen, weil dieser die Einwilligung zur Verlängerung der Arbeitszeit nicht erklärt oder die Einwilligung widerrufen hat.<

Jetzt hab ich den TV-Ä/VKA zum zwanzigsten Mal gelesen, aber nirgends einen Hinweis auf das individuelle opt-out gefunden. Nur die DKG verwendet den verwendet den Ausdruck opt-out im Zusammenhang mit den TV-Ä in ihrer Mitteilung vom 4.12.2006:

http://www.dkgev.de/dkgev.php/cat/79/aid/2182/title/Tarifvertrag+f%FCr+%C4rztinnen+


>.....Im Zuge der redaktionellen Umsetzung des Eckpunktepapiers sind folgende Änderungen gegenüber der ursprünglichen Tarifeinigung vom 17.08.2006 zu beachten:

1. Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit durch Opt-out (§ 10 Abs. 5 TV-Ärzte/VKA)

Wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und im erheblichen Umfang Bereitschaftsdienst fällt,

>>> kann mit Zustimmung des Arbeitnehmers<<<

die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 60 Stunden verlängert werden.

Im Eckpunktepapier vom 17.08.2006 waren noch 58 Stunden vereinbart. Durch Tarifvertrag auf Landesebene kann die wöchentliche Arbeitszeit im Opt-out sogar auf bis zu 66 Stunden erhöht werden.....<


Im TV-Ä/VKA §10 Abs. 5 steht anstelle der Formulierung "kann mit Zustimmung des Arbeitnehmers" nur ein Hinweis auf den "§ 7 Abs. 2a ArbZG".

Im § 7 Abs. 2a ArbZG steht jedoch NICHTS darüber, dass eine solche Arbeitstzeitverlängerung nur mit opt-out-Vereinbarung möglich ist. Das steht erst in § 7 Absatz 7 ArbZG.

Bin zwar kein Jurist, aber mein Bauchgefühl sagt mir, dass die TV-Ä fairerweise - ähnlich wie die AVR - einen ausdrücklichen Hinweis auf das individuelle opt-out enthalten sollten oder mindestens einen ausdrücklichen Hinweis auf § 7 Absatz 7 ArbZG. Beides habe ich dort nicht gefunden.
am Sonntag, 16. Dezember 2007 um 15:19
 

Dazu:

>> Bin zwar kein Jurist, aber mein Bauchgefühl sagt mir, dass die TV-Ä fairerweise - ähnlich wie die AVR - einen ausdrücklichen Hinweis auf das individuelle opt-out enthalten sollten oder mindestens einen ausdrücklichen Hinweis auf § 7 Absatz 7 ArbZG. Beides habe ich dort nicht gefunden. <<

Ein ausdrücklicher Hinweis ist definitiv nicht notwendig, da das höhere Rechtsgut das dt. Arbeitszeitgesetz und darüber noch die EU-Arbeitszeitrichtlinie sind und somit diese und die darin enthaltenen Regelungen auch dann gelten, wenn im TVÄ nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird. So sind sie halt die Juristen ;-). Natürlich wäre es nett, aber notwendig ist es nicht.

Gruß
T. Rösch
am Sonntag, 16. Dezember 2007 um 16:20
 

Vorschlag Verhandlungseckpunkte

Leider hat der MB 2006 sich mit "20% mehr bekommen" feiern lassen. Die Realität sah natürlich vollkommen anders aus, aber die vermeintlich kräftigen Gehaltssteigerungen (in Wirklichkeit für die meisten Gehaltskürzungen in Relation zum BAT2004) wird die Gegenseite jetzt dem MB genuesslich unter die Nase reiben.

In Punkto Gehalt sehe ich daher nur 2 Argumentationspunkte:

1. Darlegung, dass beim Gehalt für den Durchschnittsmediziner 70.000 EUR über 20 Jahre WENIGER herausgesprungen sind als nach BAT2004: http://www.koehne-5.de/Streik/MB_Tarif_1.pdf

2. Darlegung, dass nach derzeitiger Inflationsrate (destatis: 3,1%) und entsprechender Teilhabe der Ärtze am Wirtschaftswachstum (gut 2,1%) mindestens 5,2% innerhalb 1 Jahres Gehaltszuwachs verteilungsfrei zu fordern sind.

Ansonsten sollte die Arbeitszeitverkürzung Hauptverhandlungsthema sein. Hier haben wir derzeit bis zu 66 Wochenstunden durchschnittlich. Bei 6Wochen Jahresurlaub, 2 Wo Fortbildung, 2 Wo. kumuliert an Feiertagen und durchschnittlich 2 Wo. krank, darf der Arzt also bis zu 86 (Sechsundachtzig!!) Stunden durchschnittlich arbeiten, falls inaktive Bereitschaftsstunden dazukommen sollten, koennten dann auch 120 h /Woche im Krankenhaus durchschnittlich anstehen. Dieser drohende Irrsinn muss wie folgt verhandelt werden:
3. In KEINER Woche duerfen mehr als 60 Stunden gearbeitet werden, inkl. Bereitschaftsdienst (d.h. nix "durchschnittlich)
4. Dies muss auch für inaktive BD-Zeiten gelten!!!

Diese Punkte verknappen natürlich den Faktor ärztliche Arbeitskraft in D und verbessern so künftige Verhandlungspositionen beim Gehalt, sorgen für erträgliche Belastungen und damit verantwortungsvolle Patientenbetreuung und geben den Ärzten mehr Zeit, sich auch um gewerkschaftliche Ziele zu kümmern ;-)

Viel Erfolg!

Norddoc

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Ausbeutung junger Ärztinnen und Ärzte

Ärzteschaft im Umbruch: Die Ausbeutung der Arbeitskraft und die Überlastung insbesondere junger Ärztinnen und Ärzte hat das Deutsche Ärzteblatt in mehreren Beiträgen thematisiert. Auch auf dem 104. Deutschen Ärztetag in Ludwigshafen war es ein zentrales Thema. Der Druck dürfe nicht weiter von oben nach unten weitergereicht werden, hieß es. Dieses Forum soll den Ärzten als Plattform für den persönlichen Erfahrungsaustausch dienen. Wir bitten, dabei auf persönliche Verunglimpfungen und insbesondere auf Namensnennungen zu verzichten. Die Redaktion behält sich vor, derartige Beiträge zu entfernen

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