also ich sehe in den neu ausgehandelten Gehaltstabellen _keine _ Verschlechterung im Vergleich zur momentan gültigen Gehaltstabelle, sondern eine Gehaltserhöhung.
sind im §19 die Entgeltstufen der Entgeltgruppe 1 (="Arzt") so definiert:
Stufe 1: keine weitere Angabe, also (Assistenz)arzt im 1. Berufsjahr (Berufsanfänger)
Stufe 2: "nach einjähriger ärztlicher Tätigkeit", demnach Arzt ab dem beginnenden 2. Berufsjahr bis zum Ende des 2. Berufsjahrs. Kurz: Arzt im 2. Berufsjahr.
Stufe 3: "nach zweijähriger ärztlicher Tätigkeit", also Arzt ab dem beginnenden 3. Berufsjahr bis zum Ende des 3 1/2ten Berufsjahrs. Kurz: Arzt im 3. Berufsjahr und in der ersten Hälfte des 4. Berufsjahrs.
Stufe 4: "nach dreieinhalbjähriger ärztlicher Tätigkeit ", also Arzt ab der zweiten Hälfte des 4. Berufsjahrs bis zum Ende des 5. Berufsjahrs.
Stufe 5: "nach fünfjähriger ärztlicher Tätigkeit", also Arzt ab dem Beginn des 6. Berufsjahrs.
Ich denke, die Verwirrung kommt daher, dass der MB hat in seinen gestrigen Mitteilungen nicht die Definition der Stufen aus dem TV-Ä verwendet hat, sondern Umschreibungen dieser Stufen.
Bei den Stufen 1, 2, 3 und 5 kommt das hin, aber die Umschreibung für Stufe 4 ist imho schlicht FALSCH, weil nach dreieinhalb Jahren Berufstätigkeit nicht das "viereinhalbte" Jahr beginnt, sondern erst das das "dreidreiviertelte" ;).
Wenn der Verfasser der MB-Mitteilung die Jahre des Verbleibens in den einzelnen Stufen in Monate umgerechnet hätte, hätte es dieses Problem nicht gegeben.
Man sollte besser Verweildauern in den Stufen angeben.
Man sollte die Stufen imho besser in Verweildauern abgeben. Dann sähe das so aus:
Verweildauer in Stufe 1: 1. bis 12. Monat
Stufe 2: 13. bis 24. Monat
Stufe 3: 25. bis 42. Monat
Stufe 4: 43. bis 60. Monat
Stufe 5: ab dem 61. Monat
Ich gehe nach wie vor davon aus, dass mit den 4.119,05 € ab 1.4.2008 und 4.275,57 € ab 1.1.2009 die Stufe 4 gemeint ist, und man nach wie vor schon im 43. Monat nach Stufe 4 kommt. Ich denke nicht, dass Stufe 4 neu definiert worden ist. Ist imho nur ein Versehen in der MB-Mitteilung.
Die Entgelterhöhungen schwanken also zwischen 2,4% und 5,6% für das Jahr 2008. Die aktuelle Verbraucherpreisinflation beträgt 3,2%, im Großhandel sind lt. Bundesamt für Statistik die Preise aktuell um 7,1% am steigen - also für manche Kollegen leider doch ein Reallohnverlust (Gehaltserhöhung unter der Inflationsrate)...
Ärzteschaft im Umbruch: Die Ausbeutung der Arbeitskraft und die Überlastung insbesondere junger Ärztinnen und Ärzte hat das Deutsche Ärzteblatt in mehreren Beiträgen thematisiert. Auch auf dem 104. Deutschen Ärztetag in Ludwigshafen war es ein zentrales Thema. Der Druck dürfe nicht weiter von oben nach unten weitergereicht werden, hieß es. Dieses Forum soll den Ärzten als Plattform für den persönlichen Erfahrungsaustausch dienen. Wir bitten, dabei auf persönliche Verunglimpfungen und insbesondere auf Namensnennungen zu verzichten. Die Redaktion behält sich vor, derartige Beiträge zu entfernen