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am Montag, 24. November 2008 um 09:08
 

„Du sollst keine anderen Ethiker neben mir haben“(!?)

… so oder ähnlich könnte das Gebot der Bundesärztekammer lauten, wenn es darum geht, sich in der Debatte um das Patientenverfügungsgesetz zu positionieren.

Wir haben bereits des Öfteren darüber berichtet, dass die Bundesärztekammer in ihren öffentlichkeitswirksamen Verlautbarungen, insbesondere durch den Präsidenten Herr Hoppe und dem Vize, Herrn Montgomery, den Eindruck zu vermitteln sucht, wonach „die deutsche Ärzteschaft ein Gesetz zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen nicht für notwendig (hält)“ und im Übrigen die „Sterbehilfe“ keine Option aus der Sicht der Ärzteschaft sei.

Die neuerliche Umfrage (vgl. dazu Spiegel.de. v. 22.11.08) lässt allerdings an dieser Einschätzung der beiden Herren erhebliche Zweifel aufkommen. Ein Drittel der deutschen Ärzte befürwortet die Sterbehilfe und nach zahlreichen weiteren Umfragen unter den Ärzten drängt sich nun doch der Schluss auf, dass das ethische Votum der beiden Funktionäre der BÄK nicht das Meinungsbild innerhalb der Ärzteschaft widerspiegelt.

Offensichtlich sieht sich die BÄK dazu berufen, eine „ethische Grundhaltung“ qua standesethischer Proklamation zu verordnen, obgleich in nicht unwesentlichen Teilen der verfassten Ärzteschaft eine andere Auffassung vertreten wird.

Es bleibt kritisch nachzufragen, warum die BÄK der Öffentlichkeit Glauben schenken will, dass die Ärzteschaft unverrückbar hinter ihren Verkündungen steht?
Mehrere Umfragen skizzieren eine andere Realität und da stimmt es schon mehr als seltsam, wenn zumindest die Meinungsvielfalt unter den Ärzten nicht entsprechend eingestanden wird.

Das „Gewissen“ der Ärzte lässt sich nicht mit einem „Dekret“ oder einer Richtlinie verordnen. Zumindest in anonymisierter Form trauen sich die Ärzte, ihren wahren Standpunkt zu offenbaren. Dies erscheint auch insofern konsequent, weil wohl mit „Sanktionen“ der entsprechenden Landesärztekammern gerechnet werden muss, wenn und soweit sich ein(e) deutsche Ärztin oder Arzt sich zur „Sterbehilfe“ bekennt, geschweige denn sich vorstellen könnte, bei einem freiverantwortlichen Suizid ärztlich zu assistieren.

Es ist keine Frage: Auch die Ärzteschaft ist an Recht und Gesetz gebunden und von daher ist ein Gesetz zwingend notwendig – nicht zuletzt auch deswegen, um die aufgeklärte und selbstbestimmte Ärzteschaft ein stückweit aus ihrer „ethischen Umklammerung“ durch die Kammern lösen zu können, mal ganz davon abgesehen, dass die ärztliche Standesethik ihre Grenzen unmittelbar auch aus der Verfassung heraus erfährt. Es gibt keinen exklusiven Bereich der verfassten Ärzteschaft, ethische Supergrundrechtsschranken per Grundsatzvoten zu erlassen.

Was ist also gefordert?

Eine offene Diskussion innerhalb der Ärzteschaft, die nach wie vor schmerzlich vermisst wird. Der „gute Arzt“ – ein von Klaus Dörner skizziertes Bild der deutschen Ärzte – ist in erster Linie wohl auch ein Arzt, der seine Meinung in einem historisch bedeutsamen Wertediskurs frei äußern darf und nicht verpflichtet ist, sein „Gewissen“ in die Hände einzelner Interpreten zu legen, nur weil er in einer Körperschaft öffentlichen Rechts verkammert ist!

Lutz Barth
am Montag, 24. November 2008 um 11:53
 

Die Büchse der Pandorra

So einfach ist es ja auch nicht. Ich kenne kein Gesetz das erst von jedem Wald und Wiesenjuristen diskutiert wurde und dann in deutsches Recht umgestetzt wurde.
Eine Patientenverfügung wäre wünschenwert, ist aber sicher in der Praxis nicht so einfach umzusetzen. Die Gründe wurden mehrfach diskutiert. Die heutige Praxis ist im allgemeinen gar nicht so schlecht. Im Allgemeinen versucht man ja einen Konsenz mit Patient und Angehörigen zu finden, was lebensverlängernde Massnahmen betrifft und im wesentlichen sind es ja immer die gleichen Univeritätskliniken, die juristisch gegen Patienten oder Angehörige vorgehen. Da wäre ja ehr die Frage zu stellen, warum und ob es nicht vernünftig wäre den einen oder anderen Leitenden Kollegen von diesen Funktionen zu entbinden.
Aktive Sterbehilfe ist viel schwieriger. Ob sich da eine grosse Mehrheit von Kollegen finden wird. ( Ironie an)Vielleicht kann man ja eine IGEL-Leistung draus machen( Ironie aus).
Was machen wir aber dann mit Patienten, die suizidgefährdet sind. Die lassen wir dann auch machen, was sie wollen. Naja die Diskussion ist sicher nicht einfach. Pauschal nun der BÄK den Vorwurf zu machen, sich über Kollegen wegzusetzen halte ich für etwas übertrieben.
am Montag, 24. November 2008 um 16:17
 

Zur Rolle der BÄK

Der Vorwurf ist für sich genommen nicht pauschal. Es muss nachdenklich stimmen, dass die Umfragen unter den Ärzten regelmäßig ein anderes Bild zeichnen, als es uns die BÄK Glauben schenken will.

Die stereotype Proklamation des Präsidiums der BÄK nach dem Motto "die deutschen Ärzte sind gegen die Sterbehilfe" entspricht jedenfalls nicht den Umfragen und hier sei es schon mal erlaubt, nachzufragen, warum die BÄK die Öffentlichkeit hierüber im Unklaren lässt.

Es offenbaren sich erkennbar demokratiepolische Defizite, da meines Wissens nach jedenfalls eine Meinungsumfrage (auch im intraprofessionelen Rahmen) unter den Ärzten nicht durchgeführt wurde. Woher nimmt also die BÄK die Legitimation für die ethischen Grundsatzvoten, zumal auch in den einzelnen Kammerbezirken das Thema nicht basisdemokratisch angegangen wird? Bei den "Wald- und Wiesenjuristen" wäre es undenkbar, wenn die Kammer in einer bedeutsamen Gewissensentscheidung uns einen ethischen Konsens "verordnen" wollte.

Mfg.
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