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am Samstag, 7. Februar 2009 um 17:51
 

Ja ....

..und die nette Schwester. Sag ich doch. Könnte ja nicht besser sein; rund um Paket - und alles für lau.
am Samstag, 7. Februar 2009 um 19:56
 

Genau

*genau*
am Sonntag, 8. Februar 2009 um 10:30
 

@ektarina... ERstens:

Ein Entzug ist bei einem motivierten Patienten keine Geldverschwendung, sondern eine qualifizierte Behandlung. Selbst wenn ein Alkoholiker mehrere Entzüge braucht, solange er bestrebt ist von dem Zeug loszukommen ist das für mich o.k. Manchmal braucht mal halt mehrere Anläufe....

Eine Geldverschwenung ist es allerdings, wenn ich einem Alkoholiker 30 Entzüge im Jahr gewähre und bezahle und ihn am vormittag gegen ärztlichren Rat bei noch nicht abgeschlossenem Entzug entlasse und ihn am Nachmittag hackedicht von der Polizei gebracht wieder aufnehmen muss. Dann stimmt was nicht! Das kostet irre Geld und ist völliger Blödsinn. Eine Psychiatrie ist keine Ausnüchterungszelle und wer sich nicht behandeln lassen will wird halt auch nicht behandelt: Recht auf Krankheit! Es ist noch zu viel Geld im System und: Die Psychiatrien verdienen and den schwachsinnigen Entzügen!!!! So ein Suchti kostet nicht viel Geld und braucht nicht viel Personal. Die Psychiatrie kassiert aber den gleichen Tagessatz wie für einen aufwendig psychisch Kranken, der teure Medikamente nehmen muss (!!!), einen Sozialarbeiter braucht und Diagnostik (CT, EEG, Liquorpunktion, etc.) Deswegen belibt alees beim alten. Der Alki wird in den Psychiatrien vom Management als Mischkalkulationspatient gerne gesehen!
am Sonntag, 8. Februar 2009 um 10:37
 

@ ektarina: Zweitens:

Eine Zwangsbehandlung ist bei einem Alkoholiker sehr wohl möglich! Wenn er lebensgefährlich rumliegt (z.B. nachts im Winter oder mit Schürfwunde am Kopf oder randalierender Weise) dann ist er Selbst- und Fremdgefährdet. ER kann ja auch im suff stürzen und sich verletzen! Lässt ein Arzt einen alki laufen un der stürzt hin, ist der Arzt schuld. Denn der Alki ist nicht ausreichend Kritik- und Urteilsfähig über seine Situation und ausserdem mindestesns Selbstgefährdet. Grund genug, um ihn juristisch einzubunkern. Zumindest für ein paar Stunden, bis der Pegel wieder abgesunken ist und der Alki - abgefüllt mit Benzos_ dann mit ausreichender Kritik- und Urteilsfähigkeit und nicht mehr selbstgefährdet die Psychiatrie mit unabgeschlossenem Entzug wieder verlassen darf.

Selbst über den Entzug hinweg kann ein Psychiater einen Alki mehrere Wiochen zwangsbehandeln. Nämlich wenn er eine schwere Leberzirrhose hat und nicht ausreichend lange trocken gelegt wurde und er noch nicht stabil ist. Dann könnte es sein, dass er wieder trinkt und an der Leberzirrhose stirbt. Ausserdem ist da ja auch ein bisschen Amoniak im Gehirn, das die Urteilsfähigkeit schwächt. Solche Patienten kann man sogar ein Jahr lang in einer geschlossenen Soziotherapie ausserhalb der Psychiatrie Zwangsweiterbehandeln....
am Sonntag, 8. Februar 2009 um 13:51
 

drittens

Die Schizophreniepatienten sind wohl die teuersten überhaupt.

......und dann gibt es noch die Drogies.

Hamster
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